Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes an besondere Betreuungssituationen von Familien mit chronisch kranken oder behinderten Kindern gefordert.
„Eltern von Kindern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sind im Alltag besonderen Belastungen ausgesetzt. Akute Krankheitsphasen oder ein erhöhter Pflegebedarf erschweren es, den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden. Vor allem Alleinerziehende können die geforderte Verfügbarkeit von mindestens 16 Stunden nicht immer einhalten. Es braucht mehr Flexibilität bei der Verfügbarkeit für Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern“, fordert ÖVP-Sozialsprecher Karl Zallinger in einem Antrag, der in der kommenden Ausschusssitzung auf der Tagesordnung steht.
„Um derzeit Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen zu können, müssen Arbeitnehmende grundsätzlich im Ausmaß von 20 Wochenstunden verfügbar sein. Für Eltern von Kindern bis zum 10. Lebensjahr oder von behinderten Kindern, für die nachweislich keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, gilt eine reduzierte Mindestverfügbarkeit von 16 Stunden pro Woche. Doch gerade bei Kindern mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen ist der Pflegeaufwand oft nicht planbar. Es braucht flexiblere Regelungen, die der Lebensrealität von Familien mit erhöhtem Betreuungsaufwand besser entsprechen“, ist Zallinger überzeugt.