Überstunden müssen weiterhin steuerlich begünstigt werden

Steuerbegünstigung entlastet Beschäftigte, stärkt Unternehmen und sichert den Wirtschaftsstandort

„Überstunden helfen, Engpässe im Betrieb auszugleichen, Spitzenzeiten abzudecken und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu sichern. Kurz gesagt: Sie sind unverzichtbar für reibungslose Abläufe. Umgekehrt ermöglichen Überstunden Beschäftigten ein zusätzliches Einkommen, das besonders bei steigenden Lebenshaltungskosten von hoher Bedeutung ist. Um jene Menschen zu unterstützen, die mehr leisten, als sie müssten, hat die Steuerreform 2024 einen klaren Anreiz geschaffen: Die ersten 18 Überstunden pro Monat sind mit einem 50%-Zuschlag bis zu einem Höchstbetrag von 200 € steuerfrei. Diese Regelung hat sich bereits in kurzer Zeit als wirkungsvoll erwiesen – sie motiviert Beschäftigte zu zusätzlicher Leistung und wirkt zugleich dem Fachkräftemangel entgegen. Nach aktuellem Stand soll die Begünstigung jedoch ab 2026 wieder zurückgenommen werden. Eine Rücknahme würde sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmen treffen und den Wirtschafts- und Arbeitsstandort Österreich schwächen. Es braucht eine Verlängerung dieser steuerlichen Begünstigung“, fordert Landtagsabgeordnete Camilla Schwabl in einem Antrag, der am Mittwoch im Landtagsausschuss diskutiert wird.

„Als Hotelierin bin ich meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besonders dankbar, wenn sie in der Hochsaison oder bei Personalnotständen einspringen und zusätzliche Verantwortung übernehmen. Dieser Einsatz soll weiterhin belohnt werden – eine steuerliche Begünstigung der Überstunden ist ein klarer Ausdruck der Wertschätzung und muss auch künftig bestehen bleiben. Denn gerade in einer Zeit, in der Leistung, Motivation und Fachkräftebindung von entscheidender Bedeutung sind, darf es keine Rückschritte geben“, so Schwabl abschließend.

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