Entwicklungshilfe gezielt einsetzen, um Rückführung zu sichern

Illegale Migration durch die Koppelung der Entwicklungshilfe an Rückführungsabkommen einbremsen

„Illegale Migration stellt unser Land vor große Herausforderungen. Um abgelehnte Asylwerber in ihre Herkunftsstaaten zurückzuführen, gibt es Rückführungsabkommen, die jedoch in der Praxis nicht immer funktionieren. Es braucht klare und wirksame Maßnahmen, um die Umsetzung dieser Abkommen sicherzustellen. Daher fordern wir, die Entwicklungshilfe künftig an den Abschluss von Rückführungsabkommen zu knüpfen. Denn Erfahrungen zeigen: Rückführungsabkommen kommen eher zustande, wenn gleichzeitig Entwicklungshilfe geleistet wird, was unter anderem an engeren diplomatischen Kontakten, die sich durch diese Entwicklungsarbeit ergeben, liegt. Zugleich trägt eine gezielte Vergabe der Mittel dazu bei, in den Herkunftsländern neue Perspektiven zu schaffen und illegale Migration nachhaltig einzudämmen“, betont Klubobmann-Stellvertreterin Martina Jöbstl-Bichlmann anlässlich des Antrages, der am Mittwoch im Landtagsausschuss diskutiert wird.

„Rückführungsabkommen regeln, dass Personen ohne gültigen Aufenthaltsstatus – etwa abgelehnte Asylbewerber oder Migranten ohne Aufenthaltsrecht – in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Manche Staaten verweigern nach wie vor die Rücknahme eigener Staatsangehöriger, die kein Aufenthaltsrecht in Österreich haben. Wenn Entwicklungshilfe an Rückführungsabkommen gebunden wird, wird dies die Bereitschaft der Rücknahme erhöhen. Dies sollte insbesondere für Staaten gelten, aus denen eine beträchtliche Anzahl illegaler Einreisen erfolgt“, so Jöbstl-Bichlmann abschließend.

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