EU-Entgelttransparenzrichtlinie darf nicht zum Bürokratiemonster für Unternehmen werden

Praxistaugliche, rechtssichere und datenschutzkonforme Umsetzung gefordert

„Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie verfolgt das grundsätzlich richtige Ziel, die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern zu stärken. Allerdings bringt die Richtlinie hohen bürokratischen Mehraufwand für unsere Unternehmen mit sich: Zu erhöhten Berichtspflichten und neuen Auskunftsrechten kommen komplizierte Bewertungs- und Dokumentationspflichten. Zudem bestehen erhebliche Bedenken beim Datenschutz und bei der Rechtssicherheit, da sensible Entgeltdaten offengelegt werden müssen und unklare Begriffe wie ‚gleichwertige Arbeit‘ große Auslegungsspielräume und Rechtsunsicherheit schaffen. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten sind diese zusätzlichen Belastungen für unsere Unternehmen nicht tragbar. Vielmehr muss die Richtlinie praxistauglich, rechtssicher und datenschutzkonform ausgestaltet werden“, fordert ÖVP-Wirtschaftssprecher Hans Scharfetter in einem Antrag, der morgen im Landtag diskutiert wird.

„Viele EU-Mitgliedstaaten stoßen bei der praktischen Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie auf erhebliche Schwierigkeiten. Selbst Dänemark und Schweden, beides Staaten mit traditionell hoher Gehaltstransparenz, haben angekündigt, die Umsetzung nicht wie geplant durchzuführen beziehungsweise zu verschieben. Zudem verfügt Österreich mit der Sozialpartnerschaft und dem flächendeckenden Kollektivvertragssystem über bewährte und transparente Strukturen der Entgeltfindung. Diese dürfen durch eine parallele EU-Regelung nicht infrage gestellt werden, denn das widerspricht auch dem Ziel, zusätzliche Bürokratie zu vermeiden“, so Scharfetter abschließend.

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