Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag ist verfassungskonform und zumutbar

„Der Verfassungsgerichtshof bestätigt in einem seiner jüngsten Erkenntnisse (E 3469/2025-12) vom 25. September 2026 die Verfassungskonformität des Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrags (IBB) nach dem Salzburger Raumordnungsgesetz voll und ganz. Damit scheiterte der Versuch, dieses wichtige Instrument zur Baulandmobilisierung zu kippen“, zeigt sich Raumordnungssprecher Wolfgang Mayer hoch erfreut.

„Die Höchstrichter untermauern damit den von der Salzburger Volkspartei erfolgreich eingeschlagenen Weg, Bauland gezielt zu mobilisieren und Spekulationen auf Kosten der Allgemeinheit einen Riegel vorzuschieben. Der VfGH stellte in seiner Entscheidung klar, dass der IBB keineswegs zu einer unverhältnismäßigen Belastung führt, sondern sich im Rahmen des verfassungsrechtlich zulässigen Gestaltungsspielraums bewegt. Die jährliche Belastung steht in einem zumutbaren Verhältnis zu den Grundstückswerten und sprengt keineswegs den verfassungs- und grundrechtlichen Rahmen“, erläutert Mayer im Detail.

„Grund und Boden ist in unserem Bundesland ein rares Gut. Wer Bauland widmen lässt, aber jahrelang ungenutzt lässt, während die öffentliche Hand in Vorleistung geht und teure Infrastruktur bereitstellt, muss in die Pflicht genommen werden. Unser Ziel bleibt es, leistbaren Wohnraum für die Salzburger Bevölkerung zu schaffen und dafür zu sorgen, dass Flächen, welche vor 2018 als Bauland gewidmet wurden, auch tatsächlich für Wohnbauten genutzt werden. Daher wird die Salzburger Landesregierung unter der Führung von Landeshauptfrau Karoline Edtstadler auch künftig ihren erfolgreichen Weg für eine geordnete, vorausschauende Raumordnung und leistbares Wohnen im Bundesland Salzburg konsequent fortsetzen“, so Mayer abschließend.

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