Digitale Produktinformation soll Ergänzung darstellen, darf den Beipackzettel aber nicht ersetzen
„Die EU plant im Rahmen des ´Pharmapakets´ Arzneimittelinformationen zu digitalisieren. Während das erwähnte Paket, das vor allem die Stärkung der Unabhängigkeit Europas im Pharmabereich zum Ziel hat, in der Grundausrichtung positiv zu sehen ist, muss, was die Packungsbeilagen anbelangt, auch künftig jeder Mitgliedstaat selber entscheiden können, ob die gedruckte Packungsbeilage bleibt, vollständig durch eine elektronische Version ersetzt wird oder ob es beide Varianten parallel gibt. Die Digitalisierung kann den Zugang zu Arzneimittelinformationen erleichtern, sie darf aber nicht dazu führen, dass Menschen von wichtigen Gesundheitsinformationen ausgeschlossen werden. Ein vollständiger Verzicht auf den Beipackzettel würde vor allem ältere Menschen benachteiligen. Die digitale Version kann daher eine sinnvolle Ergänzung sein, darf die gedruckte Packungsbeilage aber nicht ersetzen“, fordert der stellvertretende ÖVP-Klubobmann Josef Schöchl in einem Antrag, der gestern im Landtagsausschuss einstimmig beschlossen wurde.
„Rund 62 Prozent des gesamten Arzneimittelbedarfs entfallen auf Personen ab 60 Jahren. Gleichzeitig verfügen nicht alle Menschen dieser Altersgruppe über die notwendigen digitalen Kompetenzen oder technischen Voraussetzungen, um Arzneimittelinformationen ausschließlich elektronisch abzurufen. Niemand darf beim Zugang zu wichtigen Gesundheitsinformationen zurückgelassen werden. Der Beipackzettel gehört deshalb auch in Zukunft in jede Medikamentenpackung“, ist Schöchl überzeugt.
Die Vorsitzende des Landesseniorenbeirates und ÖVP-Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler freut sich über den ÖVP-Antrag und die breite Unterstützung des Salzburger Landtags für eine langjährige Forderung des Seniorenbeirates. „Ein gedruckter Beipackzettel stellt einen wesentlichen Beitrag zur Patientensicherheit, zur niederschwelligen Information sowie zur selbstbestimmten Anwendung von Medikamenten dar. Umso wichtiger ist es, dass digitale Produktinformationen einen gedruckten Beipackzettel ergänzen können, aber nicht ersetzen dürfen“, meint Eder-Gitschthaler.
Im Foto: Der stellvertretende ÖVP-Klubobmann Josef Schöchl und Bgm. a.D. Reg.Rat Richard Hemetsberger, der in seiner Funktion als Vertreter der Senioren in der Salzburger Ethikkommission als Experte bei der Ausschusssitzung anwesend war.


