Antraglose Arbeitnehmerveranlagung soll ausgeweitet werden!

„Mit der Arbeitnehmerveranlagung oder Lohnsteuerausgleich können alle nicht selbständig Erwerbstätigen mittels Antragsformular im jeweiligen Veranlagungsjahr vom Finanzamt zu viel bezahlte Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge oder den Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag erstattet bekommen“, informiert ÖVP-Klubobmann-Stellvertreterin LAbg. Martina Jöbstl.

 

„Seit dem Jahr 2017 besteht die Möglichkeit, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Rückerstattung ohne vorigen Antrag, also automisch erhalten. Sie müssen keine Steuererklärung abgeben, sondern erhalten antragslos einen Steuerbescheid und bekommen den darin errechneten Erstattungsbetrag im Anschluss auf ihr Konto überwiesen. Damit ersparen sich vor allem BezieherInnen von niedrigen Einkommen bzw. MindestpensionistInnen einerseits administrativen Aufwand und andererseits wird sichergestellt, dass niemand um allfällige Rückerstattungen „umfällt“. Das Einkommensteuergesetz regelt die Voraussetzungen für diese antraglose Möglichkeit und beschränkt diese insbesondere auf den Bezug lohnsteuerpflichtiger Einkünfte. Das hat zur Folge, dass beispielsweise Jugendliche in Ferialjobs, die zwar über die Geringfügigkeitsgrenze aber unter die Lohnsteuergrenze fallen, oder Studenten, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt sind, von dieser niederschwelligen Möglichkeit ausgeschlossen sind. Ich freue mich daher, dass in der heutigen Ausschusssitzung ein von mir eingebrachter Antrag einstimmig beschlossen werden konnte, der sich an die Bundesregierung richtet und diese auffordert, das Einkommensteuergesetz im Sinne dieses Personenkreises zu novellieren und auszuweiten“, so Jöbstl abschließend.

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