„Die ÖVP-geführte Bundesregierung entlastet mit der Abschaffung der sogenannten kalten Progression die Bürgerinnen und Bürger im nächsten Jahr mit insgesamt 2 Milliarden Euro. Nach der bereits fixierten Änderung der Steuerstufen hat sich die Bundesregierung jetzt auch auf die Verwendung des letzten Drittels der Mittel geeinigt, und dabei werden einige Forderungen aus Salzburg berücksichtigt“, freut sich ÖVP-Klubobmann Wolfgang Mayer und führt beispielhaft auf:
„Das Kilometergeld wird auf 50 Cent pro Kilometer erhöht, eine wichtige Unterstützung für Salzburgs Pendlerinnen und Pendler. Vom Salzburger Landtag auf Initiative der ÖVP im Frühjahr 2023 gefordert, jetzt umgesetzt: die Neuregelung beim Sachbezug für Dienstwohnungen. Bisher hatten wir vereinfacht gesagt folgende unbefriedigende Situation: Eine Dienstwohnung war bis zu einer Größe von 30 Quadratmetern vom Dienstnehmer nicht als Sachbezug zu qualifizieren, weshalb in der Praxis versucht wurde, bei der Errichtung von Dienstwohnungen nicht über diesen Wert zu kommen. Gleichzeitig war aber eine Dienstnehmerwohnung in der Salzburger Wohnbauförderung unter 30 Quadratmeter nicht förderungswürdig. Diese Grenze wurde im Salzburger Wohnbauförderungsgesetz bereits gesenkt, nun zieht der Bund nach und macht Dienstwohnungen bis zu einer Größe von 35 Quadratmetern sachbezugsfrei. Ein wichtiger Schritt, ist doch gerade die Zurverfügungstellung attraktiver Dienstwohnungen vor allem im Zusammenhang mit dem wachsenden Fachkräftemangel ein wichtiger Faktor für Unternehmer, um vorhandene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich langfristig an ihre Betriebe zu binden bzw. neue für sich zu gewinnen. Daher bieten auch immer mehr Firmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dienstwohnungen, entweder kostenlos oder deutlich vergünstigt, an. Die bisherigen Probleme mit der Sachbezugsgrenze wurden jetzt auch von Seiten des Bundes gelöst. Abgerundet wird das Entlastungspaket des Bundes durch eine Anhebung der Tages- und Nächtigungsgelder, der Einführung eines Kinderzuschlages für Alleinverdienende, der Valorisierung von Freigrenzen für sonstige Bezüge oder durch steuerliche Erleichterungen für Kleinunternehmer“, so Mayer.