Die ÖVP-geführte Salzburger Landesregierung hat sich das klare Ziel gesetzt, bestehende Regelungen konsequent zu hinterfragen, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und Verfahren spürbar zu beschleunigen. Die Überarbeitung der Umweltprüfungsverordnung ist ein weiteres konkretes Ergebnis der von Landeshauptfrau Karoline Edtstadler initiierten Deregulierungsoffensive, um den Wirtschaftsstandort Salzburg von bürokratischen Fesseln zu befreien. Wir nutzen den von der EU eingeräumten Gestaltungsspielraum aus, bauen unnötige Bürokratie ab und stärken Salzburg nachhaltig als Wirtschafts- und Lebensstandort, ohne dabei den Schutz unserer Umwelt aus den Augen zu verlieren“, so ÖVP-Klubobmann und Raumordnungssprecher Mag. Wolfgang Mayer anlässlich der Überarbeitung der Umweltprüfungsverordnung für Raumordnungspläne und -programme.
„Bisher gab es oft Mehrfachprüfungen für dieselbe Sache. Mit der Novelle schaffen wir klare Verhältnisse und nehmen den Gemeinden unnötigen Prüfaufwand ab. Das beschleunigt nicht nur Verfahren, sondern spart den Gemeinden und Antragstellern von Vorhaben auch Geld. Konkret erfordern künftig geringfügige Änderungen bei Räumlichen Entwicklungskonzepten keine aufwendigen Umweltprüfungen mehr. Durch klare Bagatellgrenzen wird die Nutzung kleinerer Flächen auf lokaler Ebene vereinfacht. Außerdem wird das Verfahren zur Beurteilung, ob ein Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat, schlanker und praxistauglicher gestaltet. Vor allem die Bagatellgrenze (Flächen bis 5.000 Quadratmeter) und die Ausnahmen im Hauptsiedlungsbereich werden dafür sorgen, dass Projekte nicht mehr in monatelangen unnötigen Prüfschleifen feststecken. Sorgen, wonach dadurch der Umweltschutz auf der Strecke bleibe, sind unbegründet: Wo Schutzgüter tatsächlich betroffen sind, greifen nach wie vor die strengen naturschutzrechtlichen Bestimmungen. Kein Projekt wird ungeprüft umgesetzt. Wir schaffen lediglich Doppelgleisigkeiten ab und sorgen für Regelungen mit Hausverstand“, skizziert Mayer die wesentlichen Neuerungen, welche mit Beginn des auf die Kundmachung der Verordnung folgenden Monats in Kraft treten.
„Es zeigt sich einmal mehr: Wenn Politik, Wirtschaft und Verwaltung an einem Strang ziehen, gelingt echter Bürokratieabbau – pragmatisch, zukunftsorientiert und mit der richtigen Balance zwischen Umweltschutz und Standortentwicklung“, so Mayer abschließend.


