Bürokratieabbau beim Kauf von Feuerwehrfahrzeugen: keine Vorfinanzierung der NoVA mehr nötig

„Unsere Feuerwehren leisten Tag für Tag unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit der Bevölkerung. Es ist daher notwendig, sie auch bei der Anschaffung dringend benötigter Einsatzfahrzeuge bestmöglich zu unterstützen und unnötige bürokratische Hürden abzubauen. Feuerwehrautos, die überwiegend für den Einsatz verwendet werden, sind zwar schon bisher von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit. Allerdings musste die Abgabe zunächst bezahlt und anschließend die Rückerstattung beantragt werden. Umso erfreulicher ist es, dass der Budgetausschuss heute im Nationalrat grünes Licht für eine Gesetzesänderung gegeben hat, mit der diese Vorfinanzierung ab 1. Jänner 2027 entfällt. Somit wird bereits bei der Anschaffung keine NoVA mehr entrichtet – die Feuerwehren müssen also kein Geld mehr vorstrecken und gleichzeitig sinkt auch der Verwaltungsaufwand für Feuerwehren und Behörden“, berichtet ÖVP-Feuerwehrsprecher Bürgermeister Wolfgang Auer.

„Die Mitglieder unserer Feuerwehren stehen großteils ehrenamtlich rund um die Uhr für die Salzburgerinnen und Salzburger bereit. Dieses Engagement verdient bestmögliche Rahmenbedingungen. Gerade für kleinere Feuerwehren und ihre Gemeinden ist es eine spürbare Erleichterung, wenn sie beim Fahrzeugkauf nicht mehr in Vorleistung gehen müssen. Die geplante Änderung ist ein konkreter Schritt, um die Feuerwehren finanziell und administrativ zu entlasten“, ist Auer überzeugt.

Copyright: Land Salzburg / Franz Neumayr

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