„Derzeit gibt es kein zentrales, bundesweit abrufbares Verwaltungsstrafregister, vielmehr sind lediglich in einzelnen Rechtsbereichen punktuelle Register eingerichtet (z.B. das Finanzstrafregister oder das Führerscheinregister). Daher ist es den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten kaum möglich, eventuell offene Geldforderungen oder Freiheitsstrafen zu erkennen sowie bei der Bemessung der Strafhöhe zwischen Ersttätern sowie Wiederholungstätern zu differenzieren, um das angemessene Strafausmaß festzulegen. Hier ist es dringend geboten, ein effektiveres Verwaltungshandeln zu erreichen. Ein zentrales Verwaltungsstrafregister soll hier Abhilfe schaffen und die Strafverfolgung erleichtern“, fordert die stellvertretende ÖVP-Klubobfrau Martina Jöbstl mittels Antrag, der heute im Landtag einstimmig beschlossen wurde.

Soziales
Landtagsenquete zum Integrationsleitbild: Erfolgreiche Integration braucht gemeinsame Werte und klare Regeln
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