„Einheimischen-Tarife“ – es braucht hier endlich Klarheit durch die EU

„So genannte ´Einheimischen-Tarife´, also Ermäßigungen für die heimische Bevölkerung beispielsweise bei Seilbahnunternehmen, kommen aufgrund einer unklaren EU-Regelung vermehrt unter Druck und werden in Folge von vielen Unternehmen gar nicht mehr angeboten. Hier braucht es dringend eine klare Lösung durch die EU, die diese Ermäßigungen absichert“, fordert der stellvertretende ÖVP-Klubobmann Tourismussprecher LAbg. Hans Scharfetter mittels Landtagsantrag.

Als ´Einheimischen-Tarif´ wird der vergünstigte Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen zugunsten der regional ansässigen Wohnbevölkerung bezeichnet. Das umfasst beispielsweise verbilligte Eintrittspreise für Museen, Thermen, und ähnliche Einrichtungen. Davon umfasst sind aber auch begünstigte Tarife für den öffentlichen Personenverkehr oder auch Preisvorteile für die Benützung von Seilbahnen und sonstigen Aufstiegshilfen.

Wie sich jüngst in Tirol und Vorarlberg zeigt, gibt es unionsrechtliche Probleme bei der Umsetzung solcher Tarife. Die Dienstleistungsrichtlinie der EU legt fest, dass Dienstleistungsempfängern keine diskriminierenden Anforderungen auferlegt werden dürfen, die auf deren Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz beruhen. Ausnahmen bestehen nur dahingehend, dass durch sachliche Rechtfertigungsgründe, wie beispielsweise die Zweckbindung von Steuern und Abgaben iSd Kohärenz des Steuersystems, Einheimischen-Tarife im Einzelfall zulässig sein können. Ortsansässige, die einer Sonderabgabe unterworfen sind, dürfen somit tariflich bessergestellt werden als Nicht-Ortsansässige. Vergünstigungen bei privat finanzierten Anbietern oder für Bewohner aus Nachbargemeinden sind und bleiben somit unzulässig.

Verkehrsdienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des Titels VI AEUV fallen, sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Diese Ausnahme wird sowohl in Österreich als auch in anderen Staaten der EU bisher dahingehend interpretiert, dass nicht nur der öffentliche Personenverkehr, sondern auch Seilbahnen und sonstige Aufstiegshilfen vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen sind, da auch Seilbahnen und Aufstiegshilfen dem Sachbereich „Verkehr“ im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zuzuordnen seien.

„Mittels Musterklagen wird aber vermehrt gegen diese Auslegung vorgegangen, viele Unternehmen stellen daher sozusagen als Vorsichtsmaßnahme Ermäßigungen für Einheimische ein. Der Tourismus ist einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren in unserem Bundesland. Zur Hochhaltung der Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber dem Tourismus, einer positiven Tourismusgesinnung und zur verstärkten Nutzung unserer Tourismusinfrastruktur in der touristischen Nebensaison ist es uns ein Anliegen, dass die Angebote großflächig für die lokale Bevölkerung leistbar bleiben. Die Einheimischen-Tarife leisten hier einen wichtigen Beitrag. Wir brauchen hier Rechtssicherheit“, so Scharfetter abschließend.

Beitrag teilen:
Das könnte Sie auch noch interessieren:

Accessibility Toolbar

News

Arbeit & Wirtschaft

Leistbares Leben

Gesundheit & Pflege

Zusammenleben

Bildung, Wissenschaft, Digitalisierung

Kunst & Kultur

Soziales

Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Mobilität & Infrastruktur

Stabilität & Sicherheit

Landwirtschaft

Gemeinden & Verwaltung

Frauen, Jugend & Generationen

Europa & Europäische Union

Landtagsklub

Salzburger Volkspartei