„Seit Jänner 2024 wird in Salzburg der sogenannte Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag (IBB) eingehoben, der ein wichtiger Mosaikstein in unseren Bemühungen um Mobilisierung von Wohnraum und leistbares Wohnen ist. Werden bereits gewidmete Baugrundstücke nicht bebaut, entstehen trotzdem Kosten für die Gemeinden – für die Bereitstellung von Infrastruktureinrichtungen wie Kanal und Wasser, aber auch für öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen. Der Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag soll diese Kosten bis zu einem gewissen Grad ausgleichen und er ist eine finanzielle Maßnahme, um Bauland nicht ungenutzt zu lassen. Das System wirkt und wird jetzt mit der anstehenden Novelle des Raumordnungsgesetzes noch weiterentwickelt“, so ÖVP-Wohnbausprecher Klubobmann Wolfgang Mayer.
„Konkret wird künftig Bauland, das von Gemeinnützigen Wohnbauträgern erworben wird, vom IBB ausgenommen. Gemeinnützige kaufen Grundstücke ja nicht, um sie zu horten, sondern um darauf leistbaren Wohnraum zu schaffen. Kommt es bei der Bebauung aus verschiedenen Gründen zu Verzögerungen, würde der IBB das Wohnen verteuern, also genau das Gegenteil vom dem erreichen, wozu er eigentlich gedacht ist. Daher nehmen wir Gemeinnützige vom IBB künftig aus. Zudem wird der IBB künftig valorisiert und die Verwaltung vereinfacht“, so Mayer zur Weiterentwicklung dieses Instruments-