Wie die aktuelle Beantwortung einer ÖVP-Anfrage belegt, wirkt der sogenannte Infrastrukturbereitstellungsbeitrag: alleine im ersten Abgabenjahr wurden 76 betroffene Grundstücke bebaut, 57 Grundstücke rückgewidmet und mehr als 2 Millionen Euro an Einnahmen lukriert.
„Nachdem es sich hier um eine Abgabe handelt, die jedes Jahr fällig wird, gehen wir davon aus, dass sich die mobilisierende Wirkung in den nächsten Jahren weiter verstärkt. Eine erste Bilanz ist also durchaus zufriedenstellend. Dennoch gibt es immer Verbesserungsbedarf, den wir bereits in den nächsten Ausschussberatungen am 18. Juni beraten und auch beschließen werden“, berichtet ÖVP-Wohnbausprecher Klubobmann Wolfgang Mayer.
Konkret kommt es zu einer echten Verwaltungsvereinfachung für die Gemeinden: die Abgabenerklärung gilt automatisch auch für die Folgejahre, sodass die Gemeinde die durchaus aufwendigen Erhebungen nur einmal und nicht jedes Jahr durchführen müssen. Allfällige Änderungen müssen vom Abgabenschuldner bekannt gegeben werden. Darüber hinaus wird eine Valorisierungsbestimmung aufgenommen und es werden Gemeinnützige Wohnbauträger von der Abgabe befreit.
Die Gemeinden erhalten aber auch starke neue Instrumente für eine aktive Bodenpolitik: „Zum einen ist es durch die Initiative der Salzburger ÖVP gelungen, dass auf Bundesebene das so genannte Koppelungsverbot gefallen ist. Das heißt, dass man das Vorliegen eines Raumordnungsvertrages nun als Voraussetzung für eine Widmung verlangen kann. Dazu verpflichtet das neue Gesetz auch bei geeigneten Flächen. Darüber hinaus wollen wir die Möglichkeiten verbessern, bereits gewidmete Flächen zu mobilisieren. Dies erfolgt durch eine obligatorische Sonderprüfung zur Aktivierung von Flächen für den förderbaren Wohnbau“, erläutert Mayer.
„Wir sehen, dass die Raumordnungsinstrumente immer besser angenommen werden und auch Wirkung entfalten. Daher werden wir diese Möglichkeiten ständig erweitern und gemeinsam mit den Gemeinden verbessern“, so der Raumordnungssprecher der Salzburger Volkspartei abschließend.