Klare Strafbarkeit bei Deepfakes gefordert

Salzburger ÖVP brachte entsprechenden Antrag bereits im Vorjahr in den Landtag ein – aktueller Anlassfall unterstreicht Dringlichkeit

Durch den Anstieg von KI-generierten Inhalten geraten zunehmend täuschend echte Bilder und Videos von realen Personen in Umlauf. „Besonders problematisch sind diese sogenannten Deepfakes, wenn sie ohne Zustimmung der betroffenen Personen erstellt werden und einen sexualisierten Kontext darstellen. Davon betroffen sind überproportional oft Frauen, deren Persönlichkeitsrechte dadurch massiv verletzt werden. Der jüngst bekannt gewordene Fall rund um die Schauspielerin Collien Fernandes zeigt, wie real und gravierend die Gefahren durch Deepfake-Pornografie und digitale Gewalt sein können und unterstreicht, dass dringender Handlungsbedarf herrscht“, betont ÖVP-Klubobmann-Stellvertreterin Martina Jöbstl-Bichlmann, die bereits im vergangenen November einen entsprechenden Antrag im Landtag eingebracht hat.

„Während in anderen Ländern bereits klarere Rechtsrahmen bestehen, herrscht in Österreich gesetzlicher Nachholbedarf. Die bloße Erstellung von Deepfakes ist vielfach noch nicht strafbar, selbst wenn dadurch das Recht am eigenen Bild sowie datenschutzrechtliche Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Es braucht auch in Österreich einen wirksamen Rechtsrahmen, der die Erstellung und Verbreitung von Deepfakes ohne Zustimmung unter Strafe stellt – um vor allem Mädchen und Frauen besser vor digitaler Gewalt zu schützen“, fordert Jöbstl-Bichlmann abschließend.

 

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