Mikrohotels – Land schärft rechtliche Instrumente nach

Stadt muss die Möglichkeiten, gegen Mikrohotels vorzugehen, endlich auch nutzen

„Mikrohotels, also kleinste Beherbergungseinheiten ohne klassische Hoteldienstleistungen wie Rezeption oder Frühstücksraum, boomen vor allem im städtischen Bereich, somit auch in der Landeshauptstadt. Wir sehen diesen Trend seit Jahren sehr kritisch, weil mit diesem Modell nicht nur wertvoller Raum für Wohnen und Gewerbe verloren geht, sondern auch die klassische Hotellerie stärker unter Druck kommt. Es gab auch bisher schon Instrumente, mit denen die Gemeinden bestimmte Nutzungsarten von Gebäuden, damit auch Mikrohotels, beschränken konnten, beispielsweise über die Bebauungspläne. In der Stadt Salzburg, von dem Trend hauptbetroffen, besteht zudem mit dem Altstadterhaltungsgesetz in den besonders schützenswerten Altstadtzonen ein dezidiertes Verbot einer Umnutzung von Wohnungen zu touristischen Einheiten. Auch im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gibt es Instrumente, um derartige Umnutzungen hintanzuhalten. Von diesen Instrumenten hat die Stadt Salzburg leider nicht entsprechend Gebrauch gemacht. Nun schaffen wir von Landesseite zusätzliche Möglichkeiten für die Stadt Salzburg und natürlich auch für alle anderen 118 Gemeinden des Landes, gegen Mikrohotels vorzugehen. Daher appelliere ich einmal mehr vor allem an die rot-rot-grüne Stadtregierung, diese Instrumente, seien es die bestehenden oder jetzt die zusätzlichen, endlich auch tatsächlich anzuwenden“, so ÖVP-Wohnbausprecher Klubobmann Mayer. 

„Konkret wird mit einer Novelle des Raumordnungsgesetzes, die morgen Mittwoch im Landtag behandelt werden wird, den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, unabhängig von bestehenden Bebauungsplänen Zonen zu verordnen, in denen bei touristischer Nutzung ein Mindestmaß an hoteltypischen Dienstleistungen vorgeschrieben werden kann. Zudem können bestimmte Nutzungsarten in Gebäuden komplett ausgeschlossen und nicht nur beschränkt werden. Auch werden schärfere Regeln in Hinblick auf Mindest- und Höchstzahlen von Gästeeinheiten in Bauten mit touristischer Beherbergung eingeführt. Damit schaffen wir neue Instrumente, um ungewünschte Mikrohotels bestmöglich zu verhindern, ohne bestehende touristische Betriebe in ihrer Entwicklung unnötig einzuschränken“, so Mayer abschließend.

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