Mutterschutz in der Veterinärmedizin stellt Tierarztpraxen unter Herausforderungen

Freistellung ab Bekanntgabe der Schwangerschaft fordert kleine Praxen

„Da die Arbeit in Tierarztpraxen mit bestimmten Risiken – etwa durch Infektionen oder Verletzungen – verbunden sein kann, dürfen schwangere Veterinärmedizinerinnen im Angestelltenverhältnis ab Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht mehr im direkten Tierkontakt tätig sein. Während es in anderen Branchen oft alternative Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, ist das in kleinen Tierarztpraxen meist nicht der Fall, was bedeutet, dass eine volle Arbeitskraft von einem auf den anderen Tag ausfällt. Da über 80 Prozent der Absolvierenden des Diplomstudiums Veterinärmedizin Frauen sind, trifft diese Regelung des Mutterschutzgesetzes (MSchG) die Branche besonders hart. Es braucht hier dringend eine Lösung, um Praxisbetreibende zu entlasten“, betont Klubobmann-Stellvertreter Josef Schöchl anlässlich des Antrages, der am Mittwoch im Landtagsausschuss behandelt wird.

„Es ist eine große Bürde, dass Arbeitgebende nicht nur den Lohn bis zur 32. Schwangerschaftswoche fortzahlen müssen, sondern die plötzlich ausgefallene Arbeitsleistung auch kompensiert werden muss. Entweder durch eine Ersatzarbeitskraft oder durch das verbleibende Team, was die Arbeitsbelastung deutlich erhöht. Die kleinen Praxisbetriebe, die in der österreichischen Großtiermedizin dominieren, sind hier besonders betroffen. Das Zusammenspiel aus der Entgeltfortzahlung, den Kosten für eine Ersatzbeschäftigung und der Schwierigkeit, Personal kurzfristig zu finden, kann für kleinstrukturierte Betriebe in einzelnen Fällen sogar existenzbedrohend sein. In Zeiten eines ohnehin bestehenden Mangels an Fachkräften im Bereich der Großtier-Veterinärmedizin ist eine praxisgerechte, bundesweite Lösung eine wesentliche Maßnahme, um dieser Entwicklung effektiv entgegenzuwirken“, so Schöchl.

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