„Nach langen Verhandlungen und unter Einbindung namhafter Expertinnen und Experten, für deren Engagement und Einsatz ich mich herzlich bedanke, können wir heute die Novelle der Wohnbauförderung präsentieren. Eingebettet ist diese neue Wohnbauförderung, die kurz gesagt eine Vereinfachung und Reduzierung des Förderinstruments auf den ursprünglichen Zweck ist, in ein umfangreiches Paket, das auch eine noch aktivere Raumordnungspolitik sowie ein Deregulierungs- und Baukostensenkungspaket enthält. Ich bin überzeugt, dass das Zusammenspiel dieser drei Instrumente künftig den Wohnungsmarkt in Salzburg spürbar entlasten wird“, zeigt sich ÖVP-Chefverhandler Wohnbausprecher Wolfgang Mayer zuversichtlich und führt die Eckpunkte der neuen Wohnbauförderung an:
- Vereinfachung und Zusammenfassung der Fördersysteme;
- Abkehr vom Zuschlagspunktesystem hin zu klaren Berechnungsmodalitäten, zudem Einführung eines Innovationsfonds, zur Förderung ökologischen und innovativen Wohnbaus;
- Angleichung der bautechnischen Standards in der Wohnbauförderung an jene des Baurechts;
- Vereinheitlichung und Attraktivierung der Eigentumsförderung sowie bei der Errichtung von Mietwohnungen, einschließlich einer Neuregelung der Ortskernstärkung und einer Förderung von nutzungsneutralen Erdgeschoßzonen bei größeren Bauvorhaben;
- Vereinheitlichung der Förderung für die Errichtung von Wohnheimen;
- Vereinheitlichung der Berechnungsmodelle in der (erweiterten) Wohnbeihilfe;
- Landesrechtliche Verankerung des Bundeswohnbaupakets;
- Wiedereinführung des Systems des Annuitätenzuschusses in der Eigentumsförderung, um den Menschen Sicherheit zu geben;
Neben der neuen Wohnbauförderung hat sich die ÖVP-geführte Landesregierung darauf verständigt, in der Raumordnung die Möglichkeiten zu nutzen, die uns der Bund nach Aufhebung des Kopplungsverbotes bietet, und die obligatorische Vertragsraumordnung in Salzburg zu verankern. Das heißt sehr stark vereinfacht, dass bei neuen Baulandwidmungen vorab vertraglich die Nutzung des künftigen Baulandes (zum Beispiel für förderbaren Wohnbau) festgelegt werden muss. Zudem werden weitere Schritte gesetzt, um bereits bestehendes Bauland besser für den Wohnbau zu mobilisieren. So sollen bestimmte Gemeinden (mit überörtlicher Funktion laut Landesentwicklungsprogramm 2022) bis 2030 auch ihre bereits bestehenden Baulandwidmungen in dieser Größenordnung auf ihre Eignung für den förderbaren Wohnbau hin prüfen und diese dann auch entsprechend ausweisen.
Abgerundet wird das Gesamtpaket durch eine Deregulierungs- und Baukostensenkungsoffensive, die nicht nur einmalig durchgeführt wird. Vielmehr wird jährlich das Potential für weitere Vereinfachungen und Optimierungen evaluiert werden.