Ziele sind leistbares Wohnen, Kampf gegen Flächenfraß und Spekulation, keine neuen Zweitwohnsitze, Bauernland in Bauernhand
„Das heute von ÖVP-Raumordnungslandesrat Sepp Schwaiger präsentierte neue Grundverkehrsgesetz ist ein Meilenstein für die künftige Entwicklung unseres Landes und es schafft gemeinsam und erstmals eng ineinandergreifend mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baurecht und dem neuen Landesentwicklungsprogramm wirksame Instrumente gegen den Ausverkauf der Heimat, gegen Spekulationen und Flächenverbrauch und für leistbares Wohnen. Zudem stellen wir mit dem neuen Gesetzespaket sicher, dass Bauernland in Bauernhand bleibt und neue Zweitwohnsitze in Salzburg praktisch nicht mehr geschaffen werden können. Ich bedanke mich bei Sepp Schwaiger und allen beteiligten Experten für diese Initiative“, so ÖVP-Raumordnungssprecher Klubobmann Wolfgang Mayer und führt einige Details aus:
„Die wesentlichen Neuerungen des Grundverkehrsgesetzes 2023 sind im sogenannten Grünen Grundverkehr neben begrifflichen Neudefinitionen für „land- und forstwirtschaftliche Grundstücke“ und „Landwirt“ eine Ausdehnung der Nutzungspflicht für derartige Grundstücke auf 15 Jahre sowie die Einführung eigener Preisbildungsvorschriften nach Richtpreisen statt wie bisher auf die Ortsüblichkeit abzustellen. Im Grauen Grundverkehr wird die Positiverklärung zur Begründung eines Hauptwohnsitzes (statt der bisherigen Erklärung, keinen Zweitwohnsitz zu begründen), zukünftig einen wesentlichen Beitrag gegen Leerstände leisten. Zweitwohnungen, die erstmals nach 1993 als solche genutzt wurden, können nur mehr an nahe Angehörige zu dieser Nutzung übertragen werden. Bei einer sonstigen Übertragung hat eine Hauptwohnsitznutzung zu erfolgen.
Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Neuerungen wird auch die Behördenorganisation auf neue Beine gestellt und mit entsprechenden Kontrollkompetenzen ausgestattet. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Paket einen großen Schritt hin zu unseren Zielen, wie sich Salzburg entwickeln soll, schaffen können“, so Mayer abschließend.