„In Salzburg sind Land und Gemeinden traditionell verlässliche und gute Partner, und das gerade auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Auch wenn Salzburgs Gemeinden im Österreichvergleich verhältnismäßig gut dastehen (2024 sind nur 6 der 119 Gemeinden in Salzburg sogenannte Abgangsgemeinden – im Vergleich dazu sind in Kärnten 104 von 132 Ausgleichsgemeinde!), stellen die sinkende Wirtschaftsleistung, damit verbunden weniger Ertragsanteile, sowie die Teuerung und Kostensteigerungen vor allem im Bereich Soziales und Kinderbetreuung auch Salzburgs Kommunen vor große Herausforderungen. Nachdem das Land die Gemeinden bereits im Vorjahr mit einem Impulspaket in Höhe von 15 Millionen Euro unterstützt hat, wird diese Förderung auf Initiative von Landeshauptmann-Stv. Stefan Schnöll nochmals ausgeweitet: Für das kommende Jahr sind 20,5 Millionen Euro zur Unterstützung der operativen Haushalte der Gemeinden vorgesehen. Das Land ist und bleibt ein verlässlicher Partner für unsere Gemeinden “, so ÖVP-Gemeindesprecher Bgm. Hannes Schernthaner und führt weiter aus:
„Wirft man einen Blick ins Landesbudget 2025 zeigt sich auch in anderen, für die Gemeinden zentralen Themenfeldern, dass das Land seine Verantwortung wahrnimmt. So sind die zwei Bereiche Pflege- und Betreuung sowie Gesundheit die einzigen Budgetansätze im Investitions- und Konsolidierungsbudget des Landes, die für das Jahr 2025 Steigerungen aufweisen, zum Teil in enormem Ausmaß. Heute haben wir zudem im Landtag einstimmig beschlossen, dass der Bund prüfen soll, ob den Gemeinden der Zugang zur ÖBFA (Österreichische Bundesfinanzierungsagentur) und damit zu günstigen Fremdfinanzierungsmöglichkeiten eröffnet werden kann“, so der ÖVP-Gemeindesprecher
Auch zur aktuellen Diskussion zur Finanzierung der Elementarpädagogik hält Schernthaner fest, dass die vom Bund dafür zweckgebundenen Mittel aus dem Zukunftsfonds natürlich weiter für die Kinderbetreuung verwendet werden und auch hier die Gemeinden nicht im Stich gelassen werden, auch wenn die Gelder 2025, nicht wie im laufenden Jahr, in dem diese ausnahmsweise direkt an die Gemeinden überwiesen werden, über das Land verplant und eingesetzt werden.