Zweites Paket für leistbares Wohnen geht in Begutachtung – Beschlussfassung des Gesetzespakets noch vor dem Sommer

„Das Thema leistbares Wohnen ist und bleibt ein Dauerbrenner in der Landespolitik. Der erste Teil des Pakets Leistbares Wohnen, die neue Salzburger Wohnbauförderung, ist bereits seit 1. Jänner 2025 in Kraft. Ein einfacheres, transparenteres Fördersystem bildet eine wesentliche Grundlage für ausreichend leistbare Mietwohnungen und eine solide finanzielle Unterstützung, wenn jemand den Schritt ins Wohneigentum setzen möchte. Neben einem funktionierenden Fördersystem braucht es jedoch auch zusätzliche Maßnahmen im Baurecht und der Raumordnung, um vor allem die dringend notwendigen Baukostensenkungen und die weitere Mobilisierung von geeigneten Baugrundstücken und bereits bestehendem Wohnraum zu erreichen. Dies soll nunmehr mit dem zweiten Teil des Pakets Leistbares Wohnen gelingen, das diese Woche in Begutachtung gegangen ist und noch vor dem Sommer im Landtag beschlossen wird“, so ÖVP-Klubobmann Wohnbausprecher LAbg. Wolfgang Mayer und präzisiert:

„Dieses große Paket umfasst entsprechende Maßnahmen in sieben Landesgesetzen (Salzburger Raumordnungsgesetz, Baupolizeigesetz, Bebauungsgrundlagengesetz, Salzburger Bautechnikgesetz, Salzburger Bauproduktegesetz, Salzburger Ortsbildschutzgesetz, Salzburger Landesstraßengesetz. Darin sind unter anderem folgende Maßnahmen für leistbares Wohnen, zur Verfahrensbeschleunigung und zur Entbürokratisierung enthalten:

– Mehr förderbarer Wohnbau: Verpflichtender Abschluss eines Raumordnungsvertrags mit Preisvereinbarungen bei Baulandneuwidmungen ab 2.000 m2 (exklusive Bauland-Eigenbedarf) in überörtlichen Wohnfunktionsgemeinden.

– Mobilisierung von bereits gewidmetem, unbebautem Alt-Bauland: Valorisierung des Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrags und überörtliche Wohnfunktionsgemeinden müssen bis 2030 ihre Siedlungsschwerpunkte mit dem Ziel überprüfen, geeignete Flächen über 2000 m2 (exklusive Bauland-Eigenbedarf) für den förderbaren Wohnbau auszuweisen.

– Bei Einsatz von ökologischen Baustoffen wie Holz und Erreichen eines hohen energetischen Baustandards (LEK-Wert) sowie bei der Errichtung von Tiefgaragenplätzen soll eine dichtere Bebauung möglich sein.

– Durch den Entfall von konkreten Vorgaben bei Raumgrößen und Einzelräumen oder die Erweiterung des Katalogs der privilegierten Bauteile soll eine effizientere und sparsamere Nutzung von Grund und Boden erreicht werden.

– Die Möglichkeit der Errichtung von PKW-Abstellplätzen auf dem Gebäude und nicht nur in einer Tiefgarage soll bei Mietwohnbauten mit Handelsnutzung eine flächensparende Bebauung sicherstellen und einen Beitrag zur Baukostensenkung leisten.

– Einen weiteren wesentlichen Beitrag zur Baukostensenkung sollen auch Erleichterungen bei den Vorgaben für barrierefreies Bauen leisten.”

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