Bund muss bei der Schülerfreifahrt endlich tätig werden

Der Schülergelegenheitsverkehr gewährleistet für Schulkinder, die nicht den Linienverkehr nutzen können, einen sicheren Weg in die Schule und wieder nach Hause. Vor allem im ländlichen Raum ein unverzichtbarer Bestandteil für eine verlässliche Schülerfreifahrt, die Finanzierung gehört aber endlich vom Bund auf neue Beine gestellt und der heutigen Zeit angepasst.

Der Schülergelegenheitsverkehr, für dessen Finanzierung und Rahmenbedingungen der Bund zuständig ist, beschäftigte den Salzburger Landtag in der ersten Ausschusssitzung nach der Sitzungspause, schon zum wiederholten Male, weil es hier dringenden Reformbedarf gibt und bisher vom Bund leider keine akzeptable Lösung vorgelegt werden konnte. Wir wollen daher heute mit dem Antrag noch einmal den Druck in Richtung Wien erhöhen. Insbesondere in den ländlichen Regionen ist ein funktionierender Schülergelegenheitsverkehr essentiell, um all jenen Schülern einen sicheren Weg in die Schulen zu bieten, die diesen nicht mit dem Linienverkehr bestreiten können.

Zur Finanzierung der Schülerfreifahrt wendet der Bund zwar jedes Jahr Mittel aus dem Familienlastenausgleichsfonds FLAF auf, welche aber in Anbetracht der Preisentwicklungen und insbesondere der als veraltet und starr geltenden Beförderungsrichtlinien, an denen sich die Kostenbeteiligung orientiert, in der Regel nicht ausreichen. Dies führt dazu, dass sich Gemeinden oft gezwungen sehen, bis zu 50 % der entstandenen Kosten selbst zu tragen, um den Kindern in ihrem Gemeindegebiet einen sicheren Weg in die Schule und wieder nach Hause zu ermöglichen. Eine Reform der Kriterien für den Schülergelegenheitsverkehr ist daher überfällig, denn die gegenständlichen Richtlinien enthalten für Schulkinder Regeln wie beispielsweise eine 2-Kilometer-Grenze für den Fußweg zu einer Einstiegsstelle oder Wartezeiten von über einer Stunde. Für den ländlichen Raum völlig unrealistisch und gefährlich, wenn Kinder in der Morgendämmerung zwei Kilometer beispielsweise eine stark befahrene Bundesstraße ohne Gehsteig entlanggehen müssen. Wir fordern daher eine grundlegende, österreichweite Neustrukturierung dieser Rahmenbedingungen unter Miteinbeziehung der Länder, Gemeinden, der Schulen und der Verkehrsunternehmen und sprechen uns zusätzlich dafür aus, dass gleichzeitig die Möglichkeit geprüft wird, die Mittel aus dem FLAF den Gemeinden direkt zweckgebunden zur Sicherstellung der Schülerfreifahrt in ihrem Wirkungsbereich bereit zu stellen. Dann organisieren sich die Gemeinden das gleich selber, bedarfsgerecht und besser.

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