Renaturierung: ÖVP-Landesrat Maximilian Aigner und Landwirtschaftskammer-Präsident Rupert Quehenberger Seite an Seite mit großem Einsatz für Salzburgs Bäuerinnen und Bauern.
Landwirtschaftliche Flächen müssen von unseren Bäuerinnen und Bauern weiter für ihren Hof genutzt werden können – das ist der zentrale Punkt in den Planungen des Landwirtschafts- und Umweltministeriums für den nationalen Wiederherstellungsplan. Dabei geht es beispielsweise um den Naturschutz von Mooren, Gewässern, Wäldern und landwirtschaftlich genutzten Flächen. Damit startet die öffentliche Konsultation, die bis 15. Oktober 2026 läuft.
„Der Entwurf des Umweltministeriums wurde gemeinsam mit den Bundesländern und den Betroffenen erarbeitet. Er ist praxistauglich und setzt auf Freiwilligkeit, mit Anreizen statt Belastungen. Wichtig ist, dass Österreich dabei kein Golden Plating betreibt, sondern sich an das unionsrechtlich notwendige Mindestmaß hält“, sagt Agrarlandesrat Maximilian Aigner.
Grund und Boden seien die Grundlage der Versorgung der Österreicherinnen und Österreicher. „Landwirtschaftliche Flächen dienen in erster Linie der Lebensmittelproduktion. Wenn die EU solche Vorgaben macht, muss sie auch für deren Finanzierung sorgen. Die Wiederherstellungsverordnung sehen wir insgesamt weiterhin kritisch„, so Agrarlandesrat Maximilian Aigner weiter.
„Die Landwirtschaftskammer steht hinter den pragmatischen Vorschlägen des ersten Entwurfes des Umweltministeriums. Unsere land- und forstwirtschaftlichen Betriebe brauchen Handlungsspielräume, um auf die Auswirkungen des Klimawandels reagieren zu können“, sagt Landwirtschaftskammer-Präsident Rupert Quehenberger. „Der Salzburger Weg einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft leistet seit Jahren in der Praxis einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz etwa mit dem Agrarumweltprogramm. Über den Plan des Umweltministeriums hinausgehende Vorschläge, die deutlich höhere Flächenzahlen einmelden, gehen zulasten jener Flächen, die wir für die Lebensmittelproduktion brauchen. Unsere Bäuerinnen und Bauern dürfen nicht die Leidtragenden einer Verordnung sein, die wir uns nicht ausgesucht haben.“
FPÖ-Vorgehensweise kontraproduktiv
Widersprüchlich ist die Haltung der FPÖ zum österreichischen Wiederherstellungsplan. Während FPÖ-Vertreter auf Bundesebene die Renaturierung massiv kritisieren, wollen die eigenen FPÖ-Naturschutz-Landesräte mehr Flächen als notwendig einmelden. Sie handeln damit gegen die Interessen der Bäuerinnen und Bauern, gefährden die landwirtschaftliche Bewirtschaftung und treiben die Kosten bei der Umsetzung in die Höhe.
Unsere Linie ist klar: aktive Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen bleibt der Grundsatz, eine Außernutzungsstellung von Grünland und Wäldern ist keine Alternative. Die Abgabe des ersten Entwurfes ist der Auftakt zur nächsten Arbeitsphase bis zur Finalisierung spätestens am 1. September 2027 – mit dem Ziel, Freiwilligkeit, volle Entschädigung und eine Umsetzung im Einvernehmen zu sichern.
Gemeinsam mit den Betroffenen, freiwillig, mit gezielten Anreizen auf der Seite unserer Bauern.

