„Ich begrüße die heutige Entscheidung der Unterzeichnerstaaten der Berner Konvention, den Schutzstatus des Wolfes herabzusetzen. Die Salzburger Volkspartei mit Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer hat sich seit Langem intensiv für diese Senkung eingesetzt. Damit wurde ein entscheidender Meilenstein für eine effektivere und praktikablere Regulierung des Großraubtiers Wolf erreicht. Bislang war die Entnahme eines Wolfes nur unter strengen Ausnahmebedingungen möglich, etwa bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder erheblichen Schäden an Weidetieren. In der Praxis waren diese Hürden oft kaum überwindbar, da beispielsweise erst die Ergebnisse einer DNA-Analyse abgewartet werden mussten. Zudem war dies nur zulässig, wenn keine anderen Maßnahmen – wie etwa ein verbesserter Herdenschutz – mehr in Betracht kamen“, erklärt Jagdsprecherin Camilla Schwabl erleichtert.
„Künftig ist die Bejagung der Tiere grundsätzlich erlaubt, wobei entsprechende Schonzeiten zu beachten sind. Nun ist es an der EU-Kommission, den nächsten Schritt zu gehen und den Schutzstatus des Wolfes in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) herabzustufen. Nur so wird ein nachhaltiges Bestandsmanagement dieses Großraubtieres möglich“, fordert Schwabl abschließend.