„Das Übereinkommen von Aarhus gewährt registrierten Umweltorganisationen Beteiligungs- und nachträgliche Überprüfungsrechte. Im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz steht ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Parteistellung sowie das Recht auf Rechtsmittel zu. Eine Umweltorganisation ist ein Verein, dessen vorrangiger Zweck laut Vereinsstatuten der Schutz der Umwelt ist sowie gemeinnützige Ziele verfolgt und damit spendenbegünstigt ist. Angesichts ihrer Einflussnahme auf die öffentliche Meinung wäre mehr Transparenz über die Spendenherkunft von Umweltorganisationen, die Partei- und Beteiligtenstellung sowie Rechtsmittelbefugnis nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz innehaben, sinnvoll. Eine Regelung zur Offenlegung von Spenden könnte nach dem Vorbild des Parteiengesetzes erfolgen, um das Vertrauen in diese Organisationen zu stärken“, fordert Klubobmann Wolfgang Mayer.

Soziales
Landtagsenquete zum Integrationsleitbild: Erfolgreiche Integration braucht gemeinsame Werte und klare Regeln
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