Wachorgane sollen die Einhaltung von ortspolizeilichen Verordnungen überprüfen können

In Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches haben die Salzburger Gemeinden das Recht, ortspolizeiliche Verordnungen nach freier Selbstbestimmung zur Abwehr unmittelbar zu erwartender oder zur Beseitigung bestehender Missstände zu erlassen. Dazu zählen etwa Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen. Außerdem können Gemeinden beispielsweise anordnen, dass Hunde im Gemeindegebiet an einer Leine geführt zu werden haben oder dass sie einen Maulkorb tragen müssen. Das Instrument dieser Verordnungen ist per se sehr wichtig, beim Vollzug kommt es aber immer wieder zu Problemen, weil auch dafür die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich und nicht die Polizei zuständig ist. Letztere kann auch nicht zusätzlich mit dem Vollzug dieser Verordnungen belastet werden. Daher schlagen wir vor, eine landesgesetzliche Grundlage zu prüfen, dass die Salzburger Gemeinden bei Bedarf öffentliche Wacheorgane für den Vollzug solcher Verordnungen bestellen können“, so ÖVP-Sicherheits- und Gemeindesprecher LAbg. Hannes Schernthaner.


„Diese in fachlicher und persönlicher Hinsicht tauglichen Personen sollten, auf Antrag der Gemeinde, im Sinne des Salzburger Landes-Wacheorganegesetzes behördlich bestellt werden können und jedenfalls, so wie etwa Fischereiaufsichts- oder Naturschutzwacheorgane, auch die Möglichkeit haben, Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen durchzuführen, sodass ein wirksamer Vollzug der Verordnungen sichergestellt ist. Ein entsprechender Prüfantrag wird morgen Mittwoch im Landtag behandelt“, so Schernthaner.

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