
EU-Gebäuderichtlinie darf kein Bürokratiemonster werden
enge Abstimmung mit anderen Bundesländern und Bund gefordert. „Bis Ende Mai ist die EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ziel der Richtlinie ist es, die Energieeffizienz und die Klimabilanz des Gebäudesektors in Europa zu verbessern – ein Anliegen, das ausdrücklich zu begrüßen ist. Die Richtlinie betrifft Private ebenso wie Gemeinden, Länder








