Pläne der EU-Kommission sind Altersdiskriminierung

Immer wieder, wenn Seniorinnen und Senioren in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt sind, flammt die Diskussion um ihre Fahrtauglichkeit und eine mögliche Überprüfung derer erneut auf. Neu ist nun der Vorschlag der EU Kommission, wonach ältere Menschen ihre Fahrtauglichkeit regelmäßig überprüfen lassen müssen, um den Führerschein zu behalten. Denn diese plant eine Führerscheinreform, mit der Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren in allen Mitgliedsstaaten zu regelmäßigen Fahrtauglichkeitsprüfungen verpflichtet werden sollen. Diese und weitere Neuerungen sollen dazu führen, die Verkehrssicherheit europaweit zu erhöhen (Kommissionsvorschlag unten).

„Der Vorschlag der Kommission wurde heute bei uns um EU-Ausschuss des Bundesrates im Parlament diskutiert. Es ist noch alles offen. Daher wird sich unsere ÖVP-Delegationsleiterin im Europaparlament Angelika Winzig im EU Parlament dafür einsetzen, hier noch massive Änderungen zu erzielen“, erklärt BR Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, gleichzeitig auch Landesobfrau des Salzburger Seniorenbundes

„Wir sind natürlich für die Verbesserung der Verkehrssicherung. Die Pläne der EU-Kommission die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, deren Inhaber das Alter von 70 Jahren erreicht haben, auf bis zu fünf Jahre begrenzen sind aber eine klare Altersdiskriminierung und daher lehne ich sie strikt ab,“ betont Eder-Gitschthaler.

Mobilität bedeutet für Seniorinnen und Senioren Lebensqualität, Selbstbestimmung und Unabhängigkeit. Eine besondere Rolle spielt dabei das Auto, vor allem in ländlichen Regionen. „Und Fahrtauglichkeit lässt sich nicht an einem bestimmten Alter festmachen, sondern hängt vom allgemeinen Gesundheitszustand, der Fahrpraxis und der geistigen Fitness ab“, so Eder-Gitschthaler, und das sei individuell ganz unterschiedlich.

„Auch wenn der Vorschlag der Kommission wichtige Punkte beinhaltet, ist er unverhältnismäßig. Ja, wir gehen in die richtige Richtung bei der Digitalisierung des Führerscheines und der europaweiten Harmonisierung bzw. auch verstärkter grenzübergreifender Kooperation. Aber die Gruppe der über 70-Jährigen so zu reglementieren, ist für mich nicht nachvollziehbar. Hier braucht es dringend Nachschärfungen“, sagt Eder-Gitschthaler zum Vorschlag der EU Kommission.

„Ich bin der Überzeugung, dass für ein sicheres Autofahren nicht das Alter oder ein Test zu einem beliebig festgesetzten Alter entscheidend sind, sondern der jeweils aktuelle Gesundheitszustand, die richtige Selbsteinschätzung und ein kritischer Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit“, erklärt Eder-Gitschthaler. Sollte es Auffälligkeiten geben, müsse dem natürlich nachgegangen werden – hier seien neben den Seniorinnen und Senioren selbst auch Angehörige, Freunde und Ärzte gefragt, auf mögliche Defizite aufmerksam zu machen.

Eckpunkte Kommissionsvorschlag Führerscheinrichtlinie

Kommissionsvorschlag: 01.03.2023

Frist für Kommentare: 31.05.2023

Nächsten Schritte: Vorschlag kommt ins Europäische Parlament

Allgemeines:

Ist eine Aktualisierung der EU-Richtlinie aus 2006 und Teil des „strategischen Aktionsplans zur

Straßenverkehrssicherheit“. Ziel des strategischen Aktionsplans zur Straßenverkehrssicherheit ist die

„Vision: Null Straßenverkehrstote“.

Maßnahmen:

  • Einführung eines einheitlichen europäischen Führerscheinmusters in der Europäischen Union,
  • das ab 2033 für alle Fahrzeugführer verbindlich ist und einen besseren Schutz vor Betrug und
  • Fälschung gewährleisten soll
  • Einteilung der Führerscheine in Klassen nach Fahrzeugarten und Mindestalter zum Führen der
  • betreffenden Fahrzeuge
  • obligatorische behördliche Erneuerung aller neuen Führerscheine alle zehn Jahre
  • Abbau des Verwaltungsaufwands für Fahrzeugführer, die ihren Wohnsitz in einen anderen
  • Mitgliedstaat verlegen
  • Anwendung gemeinsamer Mindeststandards für die Fähigkeiten, die Kenntnisse und die
  • körperliche und geistige Tauglichkeit der Fahrzeugführer
  • stufenweiser Zugang zu leistungsstarken Motorrädern, basierend auf einem Mindestalter und
  • vorheriger Erfahrung mit weniger leistungsstarken Motorrädern
  • Einrichtung eines Netzes für den Austausch von Informationen über den Führerschein zwischen
  • den nationalen Behörden (RESPER)
  • Fahrtauglichkeit: (Artikel 10)
  • Aus Gründen der Straßenverkehrssicherheit ist es notwendig, europaweite
  • Mindestanforderungen für die Ausstellung eines Führerscheins festzulegen.
  • Die Standards für Fahrprüfungen und die Erteilung der Fahrerlaubnis sollen über alle
  • Mitgliedstaaten hinweg harmonisiert werden.
  • Nachweis über Einhaltung dieser Anforderungen sollen regelmäßig geschehen (sprich
  • Ablaufdatum und Erneuerung von Führerscheinen)
  • Mitgliedstaaten (MS) sollen zu diesem Zweck Möglichkeit haben, bei der Erneuerung auch
  • ärztliche Untersuchungen vorzuschreiben
  • Gültigkeitsdauer von 15 Jahren -> Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B1 und B eine,
  • Gültigkeitsdauer von 5 Jahren -> Führerscheine der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und
  • Die MS sollten die Möglichkeit haben, in Ausnahmefällen im Sinne dieser Richtlinie kürzere
  • Gültigkeitsdauern festzulegen und ihre nationalen Bestimmungen über den Entzug, die
  • Aussetzung, die Erneuerung und die Aufhebung von Führerscheinen auf jeden
  • Führerscheininhaber anzuwenden.
  • Die MS müssen die festgelegte Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, deren Inhaber das Alter von 70 Jahren erreicht haben, auf bis zu fünf Jahre begrenzen, um häufigere ärztliche Kontrollen oder sonstige besondere Maßnahmen wie Auffrischungskurse vorschreiben zu können. -> Nötig für die Verlängerung ist eine anhaltende Erfüllung der Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit für das Führen eines Fahrzeugs.
  • Eine derartige Verringerung der Gültigkeitsdauer wird nur bei der Erneuerung eines Führerscheins angewendet
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