Auch Bad Hofgastein senkt den Schwellenwert für neue Hotelprojekte

„Das Salzburger Raumordnungsgesetz sieht vor, dass es für sogenannte Beherbergungsgroßbetriebe eine Zustimmung durch die Gemeindevertretung bedarf. Als Großbetriebe in diesem Zusammenhang gelten jene mit 120 Zimmern bzw. 240 Betten. Seit dem Jahr 2020 bietet das novellierte Salzburger Raumordnungsgesetz den Gemeinden aber die Möglichkeit, diese Schwellenwerte für Zimmer bzw. Betten für neue Hotelprojekte auf dem Verordnungsweg zu halbieren, um bereits ab 60 Zimmern und 120 Betten eine Zustimmung erforderlich zu machen. Damit haben Salzburgs Gemeinden mehr Einflussmöglichkeiten darüber, was hinsichtlich der touristischen Entwicklung innerhalb ihres Wirkungsbereiches geschieht und können notfalls gegensteuern. In den vergangenen Jahren haben beispielsweise bereits die Landeshauptstadt sowie die Gemeinden Kaprun und Wals-Siezenheim von dieser Option Gebrauch gemacht und es ist erfreulich, dass nun mit Bad Hofgastein die nächste Gemeinde nachzieht“, informiert ÖVP-Klubobmann und Raumordnungssprecher Wolfgang Mayer. 


„Diese Möglichkeit, mittels Halbierung des Schwellenwerts im Raumordnungsrecht über einen Steuerungsspielraum hinsichtlich der touristischen Entwicklung zu verfügen, ist ein Teil jenes umfassenden Maßnahmenbündels, mit dem wir in Salzburg leistbares Wohnen schaffen wollen, indem sichergestellt werden soll, dass in Salzburg kein potentiell vorhandener Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen wird. Sei es der entschlossene Kampf gegen Zweckentfremdung von Wohnraum nach dem Raumordnungsgesetz, in Form von touristischer Nutzung via Airbnb und Co. bzw. Zweitwohnsitznutzung, der insbesondere für jene Salzburger Gemeinden, in denen die touristische Nutzung mittlerweile die Bedürfnisse der einheimischen Bevölkerung hintertreibt, von großer Bedeutung ist. Sei es die im vergangenen Jahr auf den Weg gebrachte komplette Neuordnung des Grundverkehrs und dabei insbesondere die im grauen Grundverkehr verankerte verpflichtende Hauptwohnsitzbegründung in Form einer Positiverklärung, oder das Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz, mit dem Salzburg legistisches Neuland betreten hat: all diese gesetzlichen Maßnahmen, die gemeinsam wie Zahnräder ineinandergreifen sind nicht nur das Ergebnis von konsequenter und seriöser Sacharbeit der Salzburger Landesregierung unter der Führung von Landeshauptmann Wilfried Haslauer, sondern auch Beleg dafür, welch hohen Stellenwert dem Themenkomplex leistbares Wohnen eingeräumt wird“, so Mayer abschließend.



Beitrag teilen:
Das könnte Sie auch noch interessieren:

Accessibility Toolbar

News

Arbeit & Wirtschaft

Leistbares Leben

Gesundheit & Pflege

Zusammenleben

Bildung, Wissenschaft, Digitalisierung

Kunst & Kultur

Soziales

Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Mobilität & Infrastruktur

Stabilität & Sicherheit

Landwirtschaft

Gemeinden & Verwaltung

Frauen, Jugend & Generationen

Europa & Europäische Union

Salzburger Volkspartei