Auch kleinere Dienstwohnungen werden künftig wohnbauförderungswürdig

„Durch den Mangel an Fachkräften bzw. generell den Mangel an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in fast allen Branchen bekommt die Möglichkeit, Wohnungen für Dienstnehmer zur Verfügung zu stellen, eine noch größere und dringende Bedeutung. Dienstnehmerwohnungen bzw. Dienstnehmerunterkünfte sind daher derzeit sehr stark nachgefragt, nicht nur in der Tourismusbranche. Wir werden mit einer Novelle der Wohnbauförderung, die von der ÖVP initiiert und morgen im Landtag beschlossen wird, dieser Entwicklung gerecht und machen künftig auch Dienstwohnungen unter 30 Quadratmeter wohnbauförderungswürdig“, so ÖVP-Wohnbausprecher KO Mag. Wolfgang Mayer und führt näher aus:

„Wohnbauten mit Dienstnehmerwohnungen sind in der Regel solche, die zwischen 15 und 25 Wohneinheiten beinhalten. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt eine solche arbeitsplatznahe Wohnung, die nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet, gilt, dass diese Wohnung bis zu einer Größe von 30 m2 keinen zu versteuernden Sachbezug darstellt. Gleichzeitig sieht das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz derzeit aber vor, dass förderungswürdige Wohnungen zumindest eine Wohnnutzfläche von 30 m2 haben müssen. Hier haben wir also zwei nicht aufeinander abgestimmte Regelungen, die einer dringenden Änderung bedürfen und die wir mit der morgigen Novelle auch durchführen. Konkret wird die Mindest-Quadratmetergröße für förderbare Dienstwohnungen auf 25 m2 reduziert. Damit kann auch für die Errichtung von kleineren Dienstwohnungseinheiten Wohnbauförderung beantragt werden“, so Mayer abschließend.

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