Es ist ´Fünf vor 12 am Immobilienmarkt´
„Die neuen Regeln zur Finanzierung von Immobilien, bedingt durch die sogenannte Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V), haben dramatische Auswirkungen, die wir nicht hinnehmen können. Wir haben daher gemeinsam mit namhaften Experten ein Maßnahmenpaket erarbeitet, dass die Schaffung von Wohneigentum trotz KIM-V weiterhin ermöglicht, statt verhindert. Der Handlungsbedarf ist akut. Der KIM-V gehören die Giftzähne gezogen“, so ÖVP-Klubobmann und Wohnbausprecher LAbg. Wolfgang Mayer, der dazu auch einen Antrag im Landtag eingebracht hat und die Problemfelder skizziert: „Wir haben legistischen Handlungsbedarf sowohl in Salzburg, als auch auf Bundesebene, es braucht also die Umsetzung eines zweistufigen Maßnahmenpakets:
- Handlungsbedarf bei der Salzburger Wohnbauförderung
Damit eine grundbücherliche Besicherung der Wohnbauförderung nicht die zulässige Beleihungsquote von 90 Prozent verringert, müssen wir diese nachrangig besichern. Und das Land muss die Förderzusicherung zeitnahe nach Antragstellung ausstellen und den Förderungszuschuss ebenfalls zeitnahe ausbezahlen – entweder nach grundbücherlicher Sicherstellung direkt an den Förderungswerber oder aber über Treuhänder. Beide Punkte haben wir bei der zuständigen Wohnbaulandesrätin Klambauer bereits mehrfach urgiert und eine rasche Umsetzung gefordert“, so Mayer.
„Für den zweiten Problembereich brauchen wir den Bund und fordern hier mit Nachdruck essentielle Änderungen der KIM-V. Die Problematik der Zwischenfinanzierung betrifft ja nicht nur Immobilien, die mit Wohnbauförderung errichtet oder gekauft werden. Daher braucht es eine Ausnahme von Zwischenfinanzierungen bis zu einer Laufzeit von 3 Jahren, wenn die vorzeitige Rückführung der Zwischenfinanzierung (z.B. Wohnungsverkauf) mit dem Kreditnehmer vereinbart ist, es braucht wohl auch eine Diskussion über die Höhe der Beleihungs- und Schuldendienstquote gerade für jüngere Menschen, eine Vereinfachung der Ausnahmeregelung zu Gunsten eines generellen Kontingentes und Ausnahmen für den förderbaren Wohnbau.