Ende der Altersdiskriminierung bei Bankkrediten

Novelle des Hypothekar – und Immobiliengesetzes bringt mehr Unabhängigkeit für Seniorinnen und Senioren

Sich bei der Vergabe eines Kredits an der finanziellen Situation einer Person und nicht an seinem / Ihrem Alter zu orientieren, hat für Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler oberste Priorität. „Sei es für den Umbau der eigenen vier Wände, zum Zweck der Barrierefreiheit oder, um den gesetzlich verpflichteten Heizkesseltausch durchführen zu können, unsere Seniorinnen und Senioren brauchen hier einen unkomplizierten Weg der Kreditvergabe, denn es ist durchaus legitim und vor allem in der Zeit der Teuerungen leider für viele oft unausweichlich einen Kredit zu beantragen. Es geht hier keinesfalls um leichtfertige Ausgaben, unsere Seniorinnen und Senioren haben ein Recht darauf selbstbestimmt zu leben“, so die Bundesrätin und Obfrau des Seniorenbundes in Salzburg, die massiv gegen diese Diskriminierung kämpft.

Nun gibt es endlich ein Ende der Kreditverweigerungen aufgrund des Alters. Gemeinsam mit Justizministerin Alma Zadic wurde eine Gesetzesnovelle (§9 des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes) erarbeitet, die im Sinne der Seniorinnen und Senioren agiert. So kann endlich für mehr Gerechtigkeit für die ältere Generation gesorgt werden. Dies ist ein sehr großer Meilenstein der zeigt, dass sich der effektive und starke Einsatz für die Seniorinnen und Senioren gelohnt hat. Ein Etappensieg, für den sich Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler gemeinsam mit dem österreichischen Seniorenbund und vor allem Ingrid Korosec, der Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes, in den letzten Monaten und Jahren stets stark gemacht hat.

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