Bewegung im Bund und Salzburg baut im eigenen Wirkungsbereich vor
„Seit Wochen weisen wir mit Nachdruck auf die verheerenden Folgen der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V), die seit 1. August 2022 in Kraft ist, auf den Salzburger Wohnungsmarkt hin und fordern nicht nur Entschärfungen, sondern haben auch konkrete Lösungsvorschläge dafür auf den Tisch gelegt. Nun werden erste Erfolge in unserem Kampf sichtbar. Nachdem Landeshauptmann Wilfried Haslauer das Thema auf die Landeshauptleutekonferenz gesetzt hat, kommt auf Bundesebene Bewegung in die Sache und es gibt erste positive Signale nach einer Reform der KIM-V. Da die Finanzmarktaufsicht (FMA) dafür zuständig ist und diese eine weisungsfreie Behörde darstellt, bauen wir zusätzlich im eigenen Wirkungsbereich vor und bereiten im Wohnbauförderungsgesetz legistische Änderungen vor, um der KIM-V die größten Giftzähne zu ziehen. Ich freue mich, dass Landesrätin Klambauer unseren Aufforderungen nachgekommen ist und nun eine entsprechende Novelle vorbereitet“, so ÖVP-Wohnbausprecher Klubobmann Wolfgang Mayer und erläutert kurz die Eckpunkte:
„Zum einen wird eine nachrangige Besicherung der Wohnbauförderung umgesetzt, zum anderen werden die Modalitäten der Auszahlung der Wohnbauförderung wie folgt geändert: Künftig soll treuhänderisch bereits bei Förderungszusage und nicht erst bei Baufertigstellung ausgezahlt werden. Damit werden zumindest im förderbaren Wohnbau die für den Kaufinteressenten nachteiligsten Folgen der KIM-V beseitigt“, so Mayer.
Idealerweise entschärft die FMA die KIM-V umfassend, damit auch für Interessenten von gewerblichen Wohnbauprojekten der Erwerb von Eigentum wieder möglich ist. Sollte das bedauerlicherweise nicht passieren, sorgen wir mit der Novelle der Wohnbauförderung wenigstens für Käufer geförderter Eigentumseinheiten vor“, so der ÖVP-Klubobmann abschließend.