Zweitwohnsitz und Leerstandsabgabe beschlossen

Die Salzburger Landesregierung setzt ihren Kampf für leistbares Wohnen konsequent fort. Mit der Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe wird ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt

In den konsequenten Bemühungen der Salzburger Landesregierung Wohnen leistbarer zu machen, wird mit der Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe nun ein weiterer wichtiger Schritt vollzogen. Mit dieser Abgabe können zukünftig nicht nur die Einnahmenausfälle der Gemeinden bei Zweitwohnsitzen kompensiert werden, sie bietet nun auch endlich ein geeignetes Instrument dafür, spekulativen Leerstand von dringend benötigtem Wohnraum effektiv zu bekämpfen. Nach einem sehr intensiven Begutachtungsverfahren konnten noch zahlreiche, wertvolle Anmerkungen in die Regierungsvorlage aufgenommen werden. Großer Wert wurde darauf gelegt, mit dieser Abgabe zum einen keinesfalls den Mittelstand zu belasten, das Elternhaus und Vorsorgewohnungen für Kinder auszunehmen und andererseits Großinvestoren zu treffen, die bewusst das Angebot durch den spekulativen Leerstand verknappen. Jede Wohnung, die wir so für Hauptwohnsitze mobilisieren können, entspannt einen extrem angespannten Markt. Die Einnahmen gehen zu 100 Prozent an die Gemeinden, die damit weiter in Wohnbauprojekte und leistbares Wohnen investieren können.

Dieser Gesetzesvorschlag reiht sich in die Vielzahl bereits umgesetzter Schritte im Kampf gegen die steigenden Wohnungskosten der Salzburger Landesregierung ein, wie etwa den konsequenten Kampf gegen touristische Kurzzeitvermietung via Airbnb & Co. mit dem Nächtigungsabgabengesetz, einem faktischen Verbot der künftigen Neuausweisungen von Zweitwohnsitzen oder einer umfassenden Baurechtsreform.

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