Grüne können sich bei ihren Diffamierungsversuchen nicht mehr hinter dem Landtag verstecken

„Wenn die Grünen glauben unter Missachtung sämtlicher Datenschutzbestimmungen weiterhin unbescholtene Bürgerinnen und Bürger diffamieren und an den Pranger stellen zu müssen, ist ihnen das unbenommen und zeigt nur klar, wie weit es die einstmals so sehr auf Stil und Korrektheit wertlegende Partei gebracht hat. Eindeutig festgehalten wurde von Experten, die zur gestrigen Präsidialkonferenz zum Thema Datenschutz und parlamentarische Arbeit geladen wurden aber auch, dass die Verantwortung und allfällige rechtliche Konsequenzen dafür die Anfragesteller selbst zu tragen haben und sie sich keinesfalls hinter dem Landtag verstecken können. Daher wurde gestern einstimmig (!) festgehalten, dass bis zur Klärung aller offenen rechtlichen Fragen alle Landtagsfraktionen von sich aus besonders darauf achten werden, bei der Formulierung von Anfragen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung  unter Wahrung des Interpellationsrechtes bestmöglich zu berücksichtigen und dass die Landtagsdirektion und die Landtagspräsidentin die Veröffentlichung von Anfragen jedenfalls in rechtskonformer Weise (insbesondere im Hinblick auf die DSGVO) vornehmen sollen. Wenn die Grünen nicht einmal 24 Stunden später wider besseren Wissens wieder den völlig unbegründeten Vorwurf von ´präventivem Schwärzen´ in den Raum stellen, lässt mich das einigermaßen fassungslos zurück“, meint ÖVP-Klubobmann Wolfgang Mayer.


„Es braucht in dieser rechtlich durchaus komplexen Herausforderung eine datenschutzrechtlich saubere Lösung, die die Interpellationsrechte der Fraktionen keinesfalls einschränkt. Gestern Abend dachte ich, wir wären dieser Lösung einen großen Schritt nähergekommen. Leider sind die Grünen nach nur einem Tag offenbar nicht mehr bereit, hier konstruktiv mitzuwirken“, bedauert der ÖVP-Klubobmann.

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