Die Österreichische Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut, welches nicht am Anfang, sondern am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen soll!
„Die österreichische Staatsbürgerschaft nimmt in unserer Bevölkerung zu Recht einen hohen Stellenwert ein, sie begründet eine Fülle sowohl an Rechten als auch an Pflichten für die Berechtigten und sollte nicht leichtfertig verliehen werden“, hält ÖVP-Klubobmann Mag. Wolfgang Mayer fest. Vergangenen Sommer waren die Verleihungsvoraussetzungen des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes zum wiederholten Mal Gegenstand der öffentlichen Diskussion, an der Position der Salzburger Volkspartei hat sich seitdem, angesichts eines heute zitierten Vorstoßes der Salzburger NEOS „es bräuchte einen leichteren Zugang zur (Doppel-)Staatsbürgerschaft“, nichts geändert:
„Weder ist unser Staatsbürgerschaftsgesetz über Gebühr restriktiv, vielmehr sind die Kriterien, wie beispielsweise die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts, der finanziellen Selbsterhaltungsfähigkeit, der strafrechtlichen Unbescholtenheit aber auch der besonderen Voraussetzungen für eine Verleihung nach bereits 6 Jahren bei besonderer Integrationsleistungen, einer beruflichen Tätigkeit im Bildungs-, Sozial- oder Gesundheitsbereich oder entsprechenden Deutschkenntnissen sachlich und nachvollziehbar. Wir sehen aus diesem Grund keinen Anlass dazu, etwas an der geltenden Rechtslage auf Bundesebene zu ändern. Vielmehr sehen wir den Zugang, dass sich Integrationsbemühungen und Engagement für die zukünftig Berechtigten lohnen und die Verleihung einer Staatsbürgerschaft, verbunden mit den damit einhergehenden Rechten und Pflichten, nicht als Automatismus oder Zeiterscheinung wahrgenommen werden soll, als richtig an“, so Mayer abschließend.