Krisentaugliche Gesetze

„Im Katastrophenfall darf man sich keine Verzögerungen erlauben“

„Bereits im Zuge der Pandemie wurde von Behörden oft beklagt, dass die (grundsätzlich nicht in Frage stehenden) strengen Vorgaben des Datenschutzes dazu führen, dass im Katastrophenfall dringend benötigte Personalressourcen gebunden werden und insbesondere die handelnden Behörden bei der Weitergabe bzw. dem Erhalten notwendiger Daten gehindert werden. Besonders erschwert wurden dadurch beispielsweise der Informationsfluss betreffend die Impfung, die Abwicklung der Massentestungen im Dezember 2020 oder die Meldungen der infizierten bzw. genesenen Personen“, so Sicherheitssprecher LAbg. Hannes Schernthaner.

„Leider ergeben sich auch bei den aktuellen Herausforderungen bei der Versorgung der vertriebenen Menschen aus der Ukraine massive Probleme durch die Vorgaben des Datenschutzes. Da oftmals eine notwendige gesetzliche Ermächtigung hinsichtlich der Einschränkung des Datenschutzes in einzelnen Bundesgesetzen fehlt, stehen die rechtlichen Grundlagen für ein effizientes und rasches Handeln der Behörden nicht ausreichend zur Verfügung. Im Katastrophenfall darf man sich keine Verzögerungen erlauben. Ein Initiativantrag, mit dem der Bund aufgefordert wird, hier schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen, wurde von uns in der Haussitzung des Salzburger Landtages am 1. Juni eingebracht und wir gehen von einer breiten Zustimmung aus“, berichtet Schernthaner.

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