Landtag beschließt das Salzburger Digitalisierungsgesetz

„Mit dem heutigen Beschluss des Salzburger Digitalisierungsgesetzes wird die Landesverwaltung weiter modernisiert und schafft die Grundlage für Verbesserungen und Vereinfachungen der Verwaltungsverfahren“, informiert ÖVP-Klubobmann Wolfgang Mayer über die heute im Ausschuss einstimmig beschlossene Regierungsvorlage.

 

„Mit dem Gesetz werden einerseits in einem ersten Schritt die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass in Zukunft bestimmte Verwaltungsverfahren von der Antragstellung bis zur abschließenden Bescheiderlassung digital geführt werden können. Mittelfristig sollen im Rahmen des Projekts „DIVAS“ (Digitales Behördenverfahren Salzburg) über eine gemeinsame Plattform überhaupt sämtliche Verfahren digital durchgeführt werden können. Eine weitere Neuerung ist neben diesen Verfahrensvereinfachungen auch, dass Kundmachungen zusätzlich oder anstatt von physischen Auflagen, wie etwa in Gemeindeämtern oder Aushang auf der Amtstafel, auch elektronisch getätigt werden können“, führt Mayer weiter aus.

 

„Um insbesondere auf die ältere Bevölkerung Salzburgs Rücksicht zu nehmen, wurde im Einklang mit dem Landes-SeniorInnenbeirat bewusst davon Abstand genommen, mit diesem Gesetz ausschließlich elektronische Verfahrensführungen vorzuschreiben. Mit diesem Landesgesetz wird vielmehr das Ziel verfolgt, in einem ersten Schritt Technologieneutralität herzustellen, die in Hinkunft sowohl ein analoges als auch ein digitales Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht“, so Mayer abschließend.

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