Landtag beschließt Novelle zum Jagdgesetz

Die heute im Salzburger Landtag beschlossene Jagdgesetznovelle ist die dringend notwendig gewordene rechtliche Nachschärfung für den zukünftigen Umgang mit großen Beutegreifern wie Wölfen und Bären in Salzburg. Die starke Ausbreitung des Wolfes in Europa hat in den letzten Jahren insbesondere für die Land- und Almwirtschaft zu erheblichen Belastungen geführt. Die steigende Wolfspopulation stellt auch in Salzburg für Nutztiere und Wildtiere eine erhebliche Gefahr dar und kann aufgrund von Sichtungen in Siedlungsgebieten mittlerweile auch potenziell für den Menschen gefährlich sein. Was unter grüner Regierungsbeteiligung in den vergangenen Jahren schlichtweg nicht möglich war, konnte nun durch die neue Landesregierung noch rechtzeitig vor dem Almsommer auf Schiene gebracht werden. Künftig können durch die Einstufung als Schad- oder Risikotiere, die bereits Nutztiere gerissen oder verletzt haben bzw. in Siedlungsgebieten auftauchen, einzelne Tiere auf dem Verordnungsweg leichter entnommen werden. Es kann also eingegriffen werden bevor etwas passiert ist“, berichtet ÖVP-Jagdsprecherin LAbg. Camilla Schwabl.


„Zusätzlich sieht die Novelle auch die Möglichkeit der Ausweisung von Weideschutzgebieten vor, wo die Entnahme ebenfalls erleichtert werden soll. Der in diesem Zusammenhang oftmals ins Treffen geführte, aber in der Realität meist nicht realisierbare Herdenschutz muss deutlich in Frage gestellt werden. So würde es in Salzburg für die rund 300 mit Schafen und Ziegen bewirtschafteten Almen hunderte Hirten sowie zwischen zwei und sieben Herdenschutzhunde pro Alm benötigen. Der Abschuss einzelner Wölfe ist die richtige Vorgehensweise, um unsere heimische Kulturlandschaft zu schützen und unsere Bäuerinnen und Bauern bestmöglich zu unterstützen“, so Schwabl abschließend.

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