„Die Landwirtschaftskammer als Interessensvertretung der Salzburger Land- und Forstwirte ist eine wichtige Institution in unserem Land, die sich als Organisation um ihre Mitglieder kümmert und deren Belange vor dem Staat vertritt. Die gesetzliche Grundlage zur Einrichtung, Wirkung und Arbeit der Landwirtschafskammer, das Salzburger Landwirtschaftsgesetz stammt in wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1924 und bedurfte daher einer grundlegenden Aktualisierung und Modernisierung, die heute im Landtag beschlossen wurde“, informiert ÖVP-Agrarsprecherin LAbg. Nicole Leitner.
„Die wesentlichen Neuerungspunkte sind u.a. eine explizite Auflistung der wichtigsten Rechte und Pflichten der Kammermitglieder, eine zeitgemäße Umschreibung des Tätigkeitsbereiches der Landwirtschaftskammer sowie eine eindeutige Zuordnung der Aufgaben zum eigenen als auch zum übertragenen Wirkungsbereich. Ebenso wurde die Grundlage für die Möglichkeit geschaffen, Kammerversammlungen auch virtuell abzuhalten, das Wahlrecht wurde aktualisiert und die Geschäftsordnung vereinheitlicht. Ich bedanke mich bei Landesrat Sepp Schwaiger und seiner Abteilung im Namen der betroffenen Kammermitglieder für diese Novelle, die heute im zuständigen Landtagsausschuss beschlossen wurde“, so Leitner abschließend.