Nationalrat beschließt Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld für Eltern, die ihre Kinder auf Reha begleiten

Als eine gute Nachricht für Familien mit Kindern, die schwer erkrankt sind oder einen Unfall erlitten haben, bezeichnet die stellvertretende ÖVP-Klubobfrau LAbg. Martina Jöbstl den gestrigen Beschluss des Sozialausschusses des Nationalrats. „Eltern von Kindern, die aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik benötigen, bekommen in Zukunft einen Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Pflegekarenz und entsprechendes Pflegekarenzgeld, um ihre Kinder dabei begleiten zu können. Bisher bestand für betroffene Eltern lediglich die arbeitsrechtliche Möglichkeit einer Freistellung, freilich unter Entfall des Gehalts. Gelten wird dieser Rechtsanspruch ab 1. November 2023 und die Bundesregierung stellt hierfür 2,4 Millionen Euro zur Verfügung“, informiert Martina Jöbstl.

 

„Das ist eine immens wichtige Maßnahme zur Unterstützung von ohnehin schwer belasteten Familien und es ist nachgewiesen, dass es für betroffene Kinder den Therapieerfolg deutlich verbessert, wenn sie dabei von einem Elternteil begleitet werden können. Ich habe in meinem Bekanntenkreis selbst erlebt, wie mühsam es ist, wenn die Eltern sich für den Reha-Aufenthalt eines Kindes entweder mit Urlaub oder über Mehrstunden und Zeitausgleich plagen müssen, daher habe ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten auch bei meinen Kollegen in Wien dafür eingesetzt, dass dieser Rechtsanspruch kommen soll“, so Jöbstl abschließend.

 

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