Parteienförderung wird auf neue Beine gestellt

Jede Partei kann künftig für sich selber die Höhe der Parteienförderungskürzung festlegen

Die Höhe der Parteienförderung sorgt immer wieder für Debatten, die meist wenig sachlich, dafür umso populistischer geführt werden und fast immer nach demselben Muster ablaufen: Zuerst wird vollmundig eine Kürzung der Parteienförderung verlangt, dann aber gern die Förderung in voller Höhe beansprucht. Damit wird künftig Schluss sein. Wie im Regierungsübereinkommen vereinbart, wurde heute im Landtag die Parteienförderung auf neue Beine gestellt. Konkret wird im Salzburger Parteienförderungsgesetz festgehalten, dass künftig jede Partei für sich selber beantragen kann, um wieviel geringer die Höhe der eigenen Parteienförderung – gemessen am Basisbetrag – sein kann. Oder anders gesagt: Diejenigen, die aktuell am lautesten nach einer Kürzung der Parteienförderung rufen, können diese künftig für sich selber jederzeit in Anspruch nehmen und dabei sogar das Ausmaß der Kürzung ihrer eigenen Förderung selber festlegen.

Politische Parteien nehmen in unserer parlamentarischen Demokratie eine zentrale Stellung ein. Zur Gewährleistung der politischen und parlamentarischen Arbeit der Parteien ist die gesetzlich geregelte Parteienfinanzierung unumgänglich und wir bekennen uns dazu, auch in der derzeitigen Höhe. Zumal Salzburg im Österreich-Vergleich bei der Höhe der Parteienförderung im unteren Bereich zu liegen kommt: So beträgt beispielsweise die Parteienförderung pro Einwohner in Salzburg 13,7 Euro, während sie in Wien mit 23,7 Euro fast doppelt so hoch ist, wobei in dieser „Wienzahl“ noch nicht einmal die zusätzliche Akademieförderung (die es in Salzburg gar nicht gibt) ausgewiesen ist.

Das neue Gesetz wird wohl gerade bei der Salzburger SPÖ und den Grünen zeigen, wie ernst es ihnen wirklich ist: Zwei Parteien, die sich den Landtagswahlkampf einiges kosten haben lassen, dürfen nun gerne unter Beweis stellen, dass sie bei ihren großmundigen Forderungen nach Kürzung der Parteienförderung auch Taten folgen lassen und auf Förderungen freiwillig verzichten.

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