Sachbezugsgrenze muss erhöht werden, dringender Handlungsbedarf auch in der Wohnbauförderung
Die Zurverfügungstellung attraktiver Dienstwohnungen vor allem im Zusammenhang mit dem wachsenden Fachkräftemangel ist ein wichtiger Faktor für Unternehmer, um vorhandene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich langfristig an ihre Betriebe zu binden bzw. neue für sich zu gewinnen. Immer mehr Firmen bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deshalb Dienstwohnungen, entweder kostenlos oder deutlich vergünstigt, an. Bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für Dienstwohnungen haben wir allerdings Einiges an Verbesserungsbedarf, vor allem die diesbezüglichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene sind nicht ideal aufeinander abgestimmt. Das wollen wir ändern:
Vereinfacht gesagt ist eine Dienstwohnung bis zu 30 Quadratmeter vom Dienstnehmer nicht als Sachbezug zu qualifizieren, weshalb in der Praxis versucht wird, nicht über diesen Wert zu kommen. Gleichzeitig ist aber eine Dienstnehmerwohnung in der Salzburger Wohnbauförderung unter 30 Quadratmetern nicht förderungswürdig. Insgesamt also ein baulicher Drahtseilakt und ein in der Praxis völlig unzufriedenstellender Zustand.
Wir haben daher heute den Bund aufgefordert, die Grenze für den Entfall des Sachbezugs auch für größere Dienstwohnungen auf über 30 Quadratmeter anzuheben. Parallel dazu sollten in der Salzburger Wohnbauförderung auch kleinere Wohnungen als Dienstwohnungen förderungswürdig werden. Diesen Wunsch haben wir bei der zuständigen Landesrätin bereits deponiert und es wurde uns eine zeitnahe Lösung in Aussicht gestellt.