Registrierungspflicht für private Kurzzeitvermietungen – in Salzburg bereits seit Jahren Realität – jetzt auch per EU-Verordnung vorgeschrieben

„Wenn durch die neue EU-Verordnung über die private Kurzzeitvermietung von Unterkünften über Online-Plattformen (Stichwort „Airbnb“) eine Registrierungspflicht für Gastgeberinnen und Gastgeber jetzt österreichweit vorgesehen wird, ist das natürlich sehr zu begrüßen. Ich darf in diesem Zusammenhang aber daran erinnern, dass diese Registrierungspflicht in Salzburg bereits seit Jahren besteht. Mit dem Salzburger Nächtigungsabgabengesetz, das 2020 in Kraft getreten ist, hat Salzburg damals Neuland betreten und eine Vorreiterrolle eingenommen. Die jetzige EU-Verordnung bestätigt uns, dass wir hier die richtigen Schritte gesetzt haben“, so ÖVP-Tourismussprecher LAbg. Hans Scharfetter.

 

„Die ursprüngliche Idee von „Airbnb“ und ähnlichen Anbietern, die eigene Wohnung für kurze Zeit anderen zur Verfügung zu stellen, hat sich in den letzten Jahren vermehrt dahingehend entwickelt, dass Wohnungen ganzjährig tage- oder wochenweise über Plattformen touristisch vermietet und damit dem ohnehin knappen Salzburger Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen und zweckentfremdet werden. Vom unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber der Hotellerie ganz zu schweigen. Mit dem Nächtigungsabgabengesetz haben wir auf diese Entwicklung reagiert. Wichtig ist dabei, dass neben der Registrierungspflicht auch geregelt wurde, dass diese Vermietung über Plattformen grundsätzlich nur dann möglich ist, wenn der Vermieter am Objekt seinen Hauptwohnsitz hat, ähnlich der traditionellen Privatzimmervermietung“, so Scharfetter.

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