Verpflichtende Atteste für Jungmusiker – überbordende Bürokratie abstellen

„Im Rahmen der Mozartwoche 2024 kamen unter anderen 70 Kinder und Jugendliche zum Einsatz, die als herausragende Schülerinnen und Schüler des Musikums und benachbarten Musikschulen aus Bayern das Ensemble „Junges Mozart Orchester“ bildeten und einen sehr gefeierten Aufritt absolvierten. Zuvor war es allerdings am Rande der Vorbereitungen zu gehöriger Aufregung gekommen, weil für jene Kinder, die 14 Jahre oder jünger waren, ärztliche Atteste vorgelegt werden mussten, die deren körperliche Eignung für diese Aufführung bestätigen mussten. Hintergrund ist die Auslegung des Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetzes, das regelt, unter welcher Maßgabe Minderjährige bei öffentlichen Schaustellungen, wie beispielsweise Musik- oder Theateraufführungen aktiv teilnehmen dürfen. Diese führt zu unverhältnismäßigem bürokratischen Aufwand für betroffene Organisatoren und gehört in Zukunft dringend abgestellt“, informiert ÖVP-LAbg. Hannes Schernthaner.

Eine solche Teilnahme bedingt neben der Einwilligung der Erziehungsberechtigten im Falle einer erwerbsmäßigen Aufführung darüber hinaus eine amtsärztlich bestätigte körperliche Eignung, bei Film- und Fernsehaufnahmen wird überdies eine augenärztliche Begutachtung verlangt – Aufführungen, die von einer Schule bzw. einer Schulbehörde veranstaltet werden, sind hiervon ausgenommen. Die Veranstalter vertraten zwar die – auch gutachterlich untermauerte – Rechtsansicht, dass im gegenständlichen Fall eben keine Erwerbsmäßigkeit und somit auch keine Verpflichtung für die ärztliche Bescheinigung vorlag, entschloss sich dann aber, auch um die Veranstaltung nicht zu gefährden, den Vorgaben des Arbeitsministeriums zu folgen und die Atteste einzuholen.

„In diesem Zusammenhang machten sich aber die Verantwortlichen der Salzburger Volkskultur berechtigte Sorgen, ob in Zukunft auch für deren Brauchtumsveranstaltungen, bei denen etwa für die Kostendeckung wie Saalmiete udgl. Eintrittspreise verlangt werden, Erwerbsmäßigkeit angenommen wird und für jede dieser Veranstaltungen vorab eine Vielzahl an Attesten für minderjährige Teilnehmer benötigt wird. Der damit verbundene finanzielle und auch administrative Aufwand wäre jedenfalls nicht im Interesse einer lebendigen und aktiven ehrenamtlichen Volkskultur, die unser Bundesland ausmacht und einen immens großen Beitrag zu unserer kulturellen und gesellschaftlichen Identität leistet. In der kommenden Ausschusssitzung des Salzburger Landtags wird daher auf unsere Initiative ein entsprechender Antrag behandelt, der darauf abzielt, im Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz klare Bedingungen für das Vorliegen der Erwerbsmäßigkeit zu definieren und sicherzustellen, dass volkskulturelle Veranstaltungen wie bisher gewohnt stattfinden können“, so Schernthaner abschließend.

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