Verzicht auf den gemeinsamen Haushalt beim Pflegebonus und Einführung Pflegelehre ist effektive Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige

„Das heute hier im Bundesrat behandelte Reformpaket zum Pflegebonus und die Einführung der Pflegelehre bringen weitere Verbesserungen im Pflegebereich," ist Salzburger Seniorenbundobfrau BR Eder-Gitschthaler überzeugt.

Für den bereits beschlossene Bonus für pflegenden Angehörigen mit niedrigem Einkommen ab 1.7.23, für heuer sind es 750 €, ab 2024 1500€, der nun monatlich ausbezahlt wird, braucht es nun nicht mehr den gemeinsamen Haushalt. Das ist nun praxisnahe. Dass Geschwister, Kinder und Partner trotz ihres Engagements vom Bezug des Bonus ausgeschlossen wurden, wenn sie im etwa im Nebenhaus oder eine Straße weiter wohnen, war eine Ungerechtigkeit, die heute mit dem Beschluss des Bundesrates beseitigt wurde.

„Davon profitieren circa 23 000 Menschen zusätzlich in Österreich. Ein großer Erfolg für uns im Seniorenbund, wir haben das aktiv gefordert“, so Eder-Gitschthaler weiter.

Voraussetzung für den Erhalt des Bonus ist, dass man den nahen Angehörigen bzw. die nahe Angehörige schon seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegt, das eigene monatliche Durchschnittseinkommen 1.500 € netto nicht übersteigt und der bzw. die zu pflegende Angehörige Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 hat.

Weiter ist der Beschluss der Pflegelehre ein wichtiger Baustein in der umfassenden Pflegestrategie. Bei der Pflegelehre handelt es sich um einen Ausbildungsversuch. Aktuell kann im Pflegebereich keine Lehrausbildung absolviert werden. Vorgesehen ist ein vierjähriger Lehrberuf mit dem Lehrabschluss als Pflegefachassistenz (PFA) und ein dreijähriger Lehrberuf mit dem Lehrabschluss als Pflegeassistenz (PA). Dieser Abschluss berechtigt auch zum Zugang zur Diplomausbildung an einer FH. Die Lehrlinge bekommen ab dem ersten Tag ein fixes Lehrlingseinkommen. Das ist der Vorteil gegenüber den Schulen, die auch den Zugang zum Pflegebereich möglich machen. Vorerst findet der Versuch in Vorarlberg, Oberösterreich und Niederösterreich statt. Für Tätigkeiten an Patientinnen und Patienten wird ein Mindestalter von 17 Jahren gelten.

„Damit haben wir heute zwei Forderungen des Seniorenbundes umgesetzt. Ich begrüße all diese Schritte. Die Pflege ist ein breites Feld, in dem wir laufend Verbesserungen tätigen müssen. Wir werden uns weiterhin für die bestmöglichen Bedingungen für Betroffene, ihre Angehörigen und Pflegekräfte einsetzen“, so Eder-Gitschthaler abschließend.

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