Wiederherstellung der Natur – Ministerin Gewessler darf EU-Vorschlag in dieser Form nicht zustimmen

„Mit denkbar knapper Mehrheit beschloss das Europäische Parlament Ende Februar 2024 das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. Mit diesem Gesetz, das ein Teil des sogenannten ´Green Deals´ der Europäischen Kommission ist, soll erreicht werden, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU-Mitgliedstaaten und bis zum Jahr 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt , sowie die grundsätzlichen Ziele der EU in Sachen Klima und biologischer Diversität und Ernährungssicherheit erreicht werden. Dieses Gesetz hat im Vorfeld bereits zu scharfer Kritik geführt. Auch mehrere deutsche Bundesländer wandten sich gemeinsam mit einem dringenden Appell an Brüssel, dass die in diesem Gesetz festgelegten Zielsetzungen für die Mitgliedstaaten weder praktisch noch finanziell umsetzbar sind. Wir fordern daher, dass Österreich bzw. die zuständige Bundesministerin in der kommenden Sitzung des Rats der Europäischen Union dem Vorhaben in dieser Form die Zustimmung verweigert“, meint ÖVP-Landtagsabgeordneter Hans Schnitzhofer, der gemeinsam mit dem Koalitionspartner FPÖ einen Dringlichen Antrag dazu eingebracht hat, der morgen im Landtag behandelt wird.

„Die Zielsetzung, bis zum Jahr 2050 10 % unserer Wälder, Wiesen und Weiden zu Wildnisgebieten ohne irgendeine menschliche Aktivität zu transformieren, ist völlig überschießend und nicht nur nicht umsetzbar: Diese verordnete Nichtbewirtschaftung bringt im Fall von Salzburg sogar erhebliche Gefahren im Hinblick auf den Schutz vor Naturkatastrophen, wie Lawinen, Hochwasser, Steinschlag oder Vermurungen mit sich“, so Schnitzhofer weiter.

FPÖ-Agrarsprecher LAbg. Hannes Költringer ergänzt, dass unsere Kulturlandschaft und damit einhergehend unsere Natur durch Bewirtschaftung entstanden ist: „Es geht um den Fortbestand unserer Land- und Forstwirtschaft, sowie unsere Ernährungssouveränität. Der Naturschutz ist ein Bereich, der regional geregelt werden muss, je nach Gegebenheiten und Voraussetzungen vor Ort.“

Költringer führt aus, dass unsere Lebensgrundlage die Wirtschaftlichkeit, die Effizienz aber auch der Schutz der Biodiversität ist.

„Biodiversität erreichen wir durch den Erhalt unserer bäuerlichen Betriebe, durch den Vertragsnaturschutz, aber sicher nicht durch planwirtschaftliche Ansätze einer EU- Kommission. Wir Freiheitliche stehen für Schützen durch Nützen. Wir stehen für den Erhalt unserer bäuerlichen Kultur. Wir stehen für eine Biodiversität und wir stehen für einen partnerschaftlichen Zugang mit dem Naturschutz. Wofür wir nicht stehen, sind planwirtschaftliche Spielchen aus Brüssel auf dem Rücken unserer heimischen Bauern“, so Költringer.

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