„Das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen DBA zwischen Deutschland und Österreich enthält eine Regelung für Grenzgänger, also jene Personen, die in einem der beiden Länder ansässig sind und im jeweils anderen arbeiten, diese sind im Ansässigkeitsstaat lohnsteuerpflichtig. Grundsätzlich gilt die Regel, dass die Arbeitnehmer täglich vom grenznahen Arbeitsplatz zum grenznahen Wohnsitz zurückkehren müssen, wobei allerdings eine Toleranzregelung von 45 Tagen besteht. Nach dieser Regel geht die Grenzgängereigenschaft auch dann nicht verloren, wenn der Grenzgänger an maximal 45 Tagen im Kalenderjahr nicht zum Wohnsitz zurückkehrt bzw. außerhalb dieser Grenzzone arbeitet. Im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurde dies naheliegenderweise im Hinblick auf wochenlange Lockdowns und Homeoffice zu einem Problem für Grenzgänger, weshalb mit einer Vereinbarung zwischen Österreich und Deutschland darauf reagiert wurde. Jene Tage, in denen sich Menschen aufgrund der Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung im Homeoffice befanden, wurden nicht in die 45-Tage-Regelung miteinberechnet. Diese Übergangslösung umfasste allerdings nur die Zeit zwischen März 2020 und 30. Juni 2022“, informiert ÖVP-LAbg. Bgm. Simon Wallner.
„Für viele Menschen hat sich seit der Pandemie der Arbeitsalltag stark gewandelt und Homeoffice, sowie auch die Möglichkeiten des sogenannten Public-Homeoffice, werden auch in Zukunft, dort wo es Sinn macht, eine wesentliche Rolle im Leben der Arbeitnehmer in Österreich einnehmen. Homeoffice reduziert das notwendige Pendeln und damit verbundenen CO2-Ausstoss, trägt zu einem lebendigeren Wohnort im ländlichen Raum bei und fördert die Work-Life-Balance für die arbeitenden Menschen in unserem Land. Es ist daher unbedingt notwendig, dass von Seiten des Bundes hier mit allen Nachbarstaaten Österreichs adäquate steuerrechtliche Vereinbarungen geschaffen werden, dass Arbeitnehmern die Möglichkeiten des Homeoffice über das ganze Jahr ermöglicht wird, denn: Homeoffice ist gekommen um zu bleiben. Ein von mir eingebrachter Initiativantrag an den Bund wird in der Ausschusssitzung am kommenden Mittwoch behandelt“, so Wallner abschließend, der auf breite Zustimmung seiner Kollegen im Landtag hofft.