Klarstellung zur Bejagung von Rabenvögel: Land arbeitet an Vogelabschussverordnung – Abschuss im Einzelfall nach wie vor möglich

Zu den irreführenden Aussagen des Naturschutzbundes stellt der Klubobmann der Salzburger Volkspartei Wolfgang Mayer klar: „Bereits am 19. Mai 2022 hat sich die Koalition darauf verständigt, das derzeitig rechtlich unsichere und komplexe Regime des Abschusses von Rabenvögeln und fischfressenden Vögeln auf Basis von Bescheiden auf ein Verordnungssystem umzustellen. Dies sieht das Gesetz so vor und reflektiert auch das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes. Fakt ist, dass im Einzelfall jederzeit ein Abschuss beantragt werden kann“.

 

Derzeit arbeitet das Land an einer so genannten Vogelabschussplanverordnung, die die Rabenvögel (Krähen, Elster und Eichelhäher) sowie fischfressende Vögel umfassen wird. Selbstverständlich auf einer rechtlich wie fachlich fundierten Basis.

 

Inhaltlich erlaubt sich der Klubobmann der Salzburger Volkspartei festzuhalten: „Rabenvögel sind nicht gefährdet und richten enorme Schäden, vor allem in der Landwirtschaft an. Sie sind als Nesträuber unbejagt eine der größten Gefahren für die Diversität in unserer Vogelpopulation. Den unhaltbaren Vorwurf, Jäger würden die Bejagung um der Trophäe wegen durchführen, ist als infam entschieden zurückzuweisen. Unsere Jägerschaft ist Verbündeter und Vorreiter in Sachen Biodiversität, der Schaffung von Habitaten und im Naturschutz“, stellt Mayer abschließend klar.

 

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