
Spendentransparenz für Umweltorganisationen
„Das Übereinkommen von Aarhus gewährt registrierten Umweltorganisationen Beteiligungs- und nachträgliche Überprüfungsrechte. Im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz steht ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Parteistellung sowie das Recht auf Rechtsmittel zu. Eine Umweltorganisation ist ein Verein, dessen vorrangiger Zweck laut Vereinsstatuten der Schutz der Umwelt ist sowie gemeinnützige Ziele verfolgt und damit spendenbegünstigt ist. Angesichts





